- Ärzte und Kliniken stehen bei Jameda-Bewertungen vor einem besonderen Problem: Die ärztliche Schweigepflicht schränkt die Möglichkeit ein, öffentlich auf Bewertungen zu reagieren. Der Rechtsweg bietet hier die wirksamere Alternative.
- Jameda prüft nicht systematisch, ob Bewerter tatsächlich Patienten der bewerteten Praxis waren. Bewertungen ohne nachweisbaren Patientenkontakt sind angreifbar.
- Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zu Jameda (VI ZR 488/16) die Pflichten der Plattform bei der Überprüfung von Bewertungen präzisiert. Auf dieser Grundlage lassen sich konkrete Löschungsansprüche durchsetzen.
- Unsere Anwälte prüfen kostenlos, ob eine Jameda-Bewertung löschbar ist.
- Die besondere Lage von Ärzten auf Jameda
- Schweigepflicht und Bewertungsrecht: Ein strukturelles Dilemma
- Die BGH-Entscheidung zu Jameda und ihre Konsequenzen
- Welche Jameda-Bewertungen sind löschbar?
- Ablauf einer anwaltlichen Jameda-Löschung
- Wenn Jameda den Löschantrag ablehnt
- Reputationsschutz als Daueraufgabe
Die besondere Lage von Ärzten auf Jameda
Jameda ist das führende Arztbewertungsportal im deutschsprachigen Raum. Millionen von Nutzern greifen auf die Plattform zu, um einen Arzt oder eine Klinik auszuwählen. Die Bewertungen auf Jameda erscheinen in den Google-Suchergebnissen und beeinflussen die Entscheidung potenzieller Patienten direkt. Eine Praxis mit einem schlechten Jameda-Score verliert Patienten, bevor sie überhaupt die Möglichkeit hatte, sich zu erklären.
Die Situation für Ärzte ist dabei rechtlich besonders schwierig, weil zwei Grundrechte in Konflikt geraten: das Recht der Patienten auf freie Meinungsäußerung und das Recht des Arztes auf Schutz seiner beruflichen Reputation, verbunden mit der ärztlichen Schweigepflicht, die eine öffentliche Auseinandersetzung mit konkreten Patientenfällen von vornherein ausschließt.
Schweigepflicht und Bewertungsrecht: Ein strukturelles Dilemma
Wer als Arzt auf eine Bewertung reagieren möchte, die konkrete Behandlungsdetails enthält, stößt sofort an eine rechtliche Grenze. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB verbietet es, ohne Einwilligung des Patienten Informationen aus dem Behandlungsverhältnis offenzulegen. Das gilt auch dann, wenn es darum geht, eine falsche Behauptung des Patienten öffentlich richtigzustellen.
Ein Beispiel: Ein Patient behauptet in einer Jameda-Bewertung, er sei von der Praxis in einer bestimmten Situation falsch behandelt worden. Der Arzt weiß, dass die Schilderung so nicht stimmt, und könnte das mit dem Behandlungsprotokoll belegen. Aber er darf dieses Protokoll nicht öffentlich zitieren, weil er damit Patientendaten preisgeben würde. Er sitzt in der Falle.
Genau wegen dieser Konstellation ist der Rechtsweg für Ärzte in vielen Fällen der einzig sinnvolle Weg. Ein Anwalt kann gegenüber Jameda auf konkrete Rechtsverstöße hinweisen, ohne öffentlich auf den Bewertungsinhalt eingehen zu müssen. Mehr zum Zusammenhang zwischen Schweigepflicht und Bewertungsrecht erklärt der Artikel zur ärztlichen Schweigepflicht und Jameda.
Die BGH-Entscheidung zu Jameda und ihre Konsequenzen
Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15) und in weiteren Urteilen grundlegend mit der Haftung von Bewertungsplattformen wie Jameda befasst. Das Gericht hat klargestellt, dass eine Plattform als Hostingdienstleister grundsätzlich nicht für die Inhalte ihrer Nutzer haftet. Sobald ihr aber ein konkreter Rechtsverstoß substantiiert gemeldet wird, ist sie zur Prüfung verpflichtet.
Was „substantiiert“ bedeutet, hat der BGH in seinem Urteil VI ZR 488/16 weiter präzisiert: Es reicht nicht, pauschal zu behaupten, eine Bewertung sei falsch. Es muss konkret dargelegt werden, warum und in welchem Punkt die Bewertung eine Rechtsverletzung darstellt. Ist diese Darlegung schlüssig, muss die Plattform den Sachverhalt intern klären, notfalls durch Rückfrage beim Bewerter. Kann der Bewerter die behauptete Erfahrung nicht belegen, muss die Bewertung entfernt werden.
Diese BGH-Rechtsprechung ist die rechtliche Grundlage für erfolgreiche Jameda-Löschungen. Sie zeigt, wie entscheidend die Qualität der Meldung ist. Eine Meldung, die den BGH-Anforderungen entspricht, versetzt Jameda in die rechtliche Pflicht zu handeln.
Welche Jameda-Bewertungen sind löschbar?
Nicht jede negative Jameda-Bewertung ist löschbar. Subjektive Meinungen über Wartezeiten, Freundlichkeit des Personals oder die Atmosphäre in der Praxis sind als Werturteile grundsätzlich zulässig. Löschbar sind dagegen Bewertungen in folgenden Konstellationen:
Falsche Tatsachenbehauptungen: Wenn eine Bewertung konkrete Sachverhalte behauptet, die nachweislich nicht stimmen, etwa dass eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt wurde, obwohl sie dokumentiert ist, oder dass der Arzt eine Diagnose verweigert hat, obwohl das Gegenteil belegt werden kann, besteht ein Löschungsanspruch.
Kein nachweisbarer Patientenkontakt: Jameda überprüft nicht, ob Bewerter tatsächlich Patienten der bewerteten Praxis waren. Ein Arzt, dem die Bewertung verdächtig vorkommt, kann Jameda auffordern, den Patientenkontakt zu verifizieren. Kann der Bewerter keinen Nachweis erbringen, muss die Bewertung entfernt werden. Mehr zu diesem Mechanismus erklärt der Artikel zu Fake-Patientenbewertungen auf Jameda.
Beleidigungen und Schmähkritik: Wenn eine Bewertung persönliche Angriffe enthält, die über sachliche Kritik hinausgehen und erkennbar nur dem Zweck der Herabwürdigung dienen, verliert sie den Schutz des Meinungsäußerungsrechts.
Ablauf einer anwaltlichen Jameda-Löschung
Am Anfang steht die Analyse der Bewertung: Enthält sie Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen? Gibt es nachweisbare Unwahrheiten? Ist ein Patientenkontakt erkennbar oder zweifelhaft? Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche rechtlichen Ansatzpunkte bestehen und wie vorgegangen wird.
Die anwaltliche Aufforderung an Jameda benennt den konkreten Rechtsverstoß und verlangt eine Prüfung und Löschung innerhalb einer gesetzten Frist. Jameda muss nun intern klären, ob der Bewerter seinen Patientenkontakt belegen kann. Gelingt das nicht, ist Jameda zur Löschung verpflichtet.
Parallel kann geprüft werden, ob der Bewerter identifizierbar ist und ob direkte Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden können. In Fällen, in denen die Identität erschlossen werden kann, etwa weil die Bewertung sehr spezifische Details enthält, die auf einen bestimmten Behandlungskontext hinweisen, ist dieser Weg eine sinnvolle Ergänzung.
Wenn Jameda den Löschantrag ablehnt
Lehnt Jameda eine Löschung ab, ist das nicht das Ende des Verfahrens. Der nächste Schritt ist eine Klage, in der die Löschung gerichtlich durchgesetzt wird. Deutsche Gerichte haben Jameda in der Vergangenheit wiederholt zur Entfernung von Bewertungen verurteilt, wenn die Voraussetzungen vorlagen. Der Rechtsweg ist aufwendiger als eine außergerichtliche Lösung, aber in schwerwiegenden Fällen geboten. Wie mit einer abgelehnten Meldung umzugehen ist, beschreibt der Artikel zum abgelehnten Jameda-Löschantrag im Detail.
Reputationsschutz als Daueraufgabe
Wer einmal eine falsche Jameda-Bewertung erfolgreich entfernt hat, hat damit noch kein dauerhaftes System zum Schutz seiner Online-Reputation aufgebaut. Negative Bewertungen können jederzeit erneut erscheinen, und der Aufwand für eine Reaktion ist jeweils ähnlich groß.
Sinnvoll ist es deshalb, das Bewertungsprofil auf Jameda regelmäßig zu beobachten und auffällige Bewertungen frühzeitig zu erkennen. Für Praxen mit einem hohen Patientenaufkommen und einer entsprechend großen Angriffsfläche lohnt sich ein systematisches Monitoring, das neue Bewertungen zeitnah meldet. Unsere Übersichtsseite zu Jameda-Bewertungen gibt einen ersten Überblick über alle verfügbaren Möglichkeiten.
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