📋 Das Wichtigste in Kürze

Viele Firmenrechtsschutzversicherungen mit IT-Recht-Baustein übernehmen die Kosten für die Löschung von Google-Bewertungen. Entscheidend ist der genaue Wortlaut der Police. Die Deckungsanfrage sollte vor Beauftragung eines Anwalts gestellt werden.

BewertungsSchirm prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Versicherung den konkreten Fall abdeckt. Die Erstprüfung der Bewertung selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Anbieter wie ARAG bieten Firmenrechtsschutzversicherungen mit IT-Recht-Baustein an, die Bewertungsstreitigkeiten abdecken können. Im Einzelfall ist eine Prüfung der konkreten Versicherungsbedingungen erforderlich.

Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Löschung von Google-Bewertungen?

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung von Google-Bewertungen oder anderen Online-Bewertungen &uuuml;bernimmt, hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, weil die Policen am Markt erheblich variieren. Entscheidend ist, welche Rechtsgebiete im Vertrag gedeckt sind und wie diese im Hinblick auf Bewertungsstreitigkeiten ausgelegt werden.

Grundsätzlich gilt: Viele neuere Firmenrechtsschutzversicherungen und Privatrechtsschutzpolicen mit einem IT-Recht- oder Internetrecht-Baustein decken Auseinandersetzungen um Online-Bewertungen ab. Der rechtliche Kern eines solchen Verfahrens, also die anwaltliche Beanstandung einer rechtswidrigen Bewertung beim Plattformbetreiber und ein eventuell erforderliches gerichtliches Vorgehen, ist typischerweise ein versicherter Rechtsschutzfall, sofern er unter das gedeckte Rechtsgebiet fällt.

Was nicht automatisch gedeckt ist: Die blosse Meldung einer Bewertung &uuuml;ber das Standardformular des Plattformbetreibers, da diese keine anwaltliche Tätigkeit erfordert. Der versicherte Rechtsschutzfall beginnt in der Regel dort, wo ein Rechtsanwalt tätig wird. Genau das ist bei einer substanziierten anwaltlichen Beanstandung der Fall. Policen mit IT-Recht-Baustein, wie sie zum Beispiel ARAG oder andere große Versicherer anbieten, decken in vielen Fällen auch Bewertungsstreitigkeiten ab.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Damit eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung von Bewertungen &uuuml;bernimmt, müssen in der Regel mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss das Rechtsgebiet in der Police gedeckt sein. Für Bewertungsstreitigkeiten kommen je nach Fall IT-Recht, Internetrecht, Medienrecht oder allgemeines Zivilrecht in Betracht. Der Versicherungsvertrag muss dieses Rechtsgebiet ausdrücklich erfassen.

Zweitens muss der konkrete Rechtsschutzfall versichert sein. In der Beratungspraxis zeigt sich, dass Streitigkeiten um unwahre Online-Bewertungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und unlautere Wettbewerbshandlungen in vielen Firmenrechtsschutzpolicen als Rechtsschutzfälle anerkannt werden. Ob das für Ihren konkreten Vertrag gilt, lässt sich nur durch Prüfung der Police und ggf. Voranfrage beim Versicherer feststellen.

Drittens muss der Versicherungsfall nach dem Versicherungsbeginn eingetreten sein. Bewertungen, die vor Abschluss der Police veröffentlicht wurden, können in der Regel nicht rückwirkend &uuuml;ber die Versicherung abgerechnet werden. Die Versicherung schützt gegen neue Rechtsschutzfälle, nicht gegen bereits bestehende.

Viertens sollte die Deckungsanfrage vor Beauftragung des Rechtsanwalts gestellt werden. Die meisten Versicherer verlangen eine vorherige Deckungszusage, bevor Kosten erstattet werden können. Wer zuerst einen Anwalt beauftragt und dann die Deckungsfrage klärt, riskiert, auf den Kosten sitzenzubleiben. BewertungsSchirm unterstützt Sie dabei, den richtigen Ablauf einzuhalten.

Firmenrechtsschutz und IT-Rechtsschutz: Was abgedeckt ist

Eine Firmenrechtsschutzversicherung schützt Unternehmen vor den Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen, die im Geschäftsbetrieb entstehen. Für Bewertungsstreitigkeiten ist vor allem der IT-Rechtsschutz-Baustein relevant. Er deckt typischerweise Auseinandersetzungen um Online-Inhalte, Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und unzulässige Bewertungen ab.

Gerade für Selbständige, Ärzte, Gastronomen, Hoteliers und andere Freiberufler, die stark von ihrer Online-Reputation abhängig sind, lohnt sich ein gezielter Blick auf den Rechtsschutzumfang ihrer Police. Wer noch keine Firmenrechtsschutzversicherung mit IT-Recht-Baustein hat, sollte &uuuml;berlegen, ob ein Policen-Update sinnvoll ist. Die Kosten für einen zusätzlichen Baustein sind im Vergleich zu den Kosten eines ungedeckten Rechtsschutzfalls in der Regel &uuuml;berschaubar.

Nicht jede Firmenrechtsschutzversicherung deckt Bewertungsstreitigkeiten ab. Ältere Policen ohne IT-Recht-Baustein sind häufig enger gefasst und sehen keine Deckung für Online-Streitigkeiten vor. In diesen Fällen ist ein Update der Police oder ein Neuvertrag mit einem für Bewertungsstreitigkeiten geeigneten Deckungsumfang empfehlenswert. Ein unabhängiger Versicherungsberater oder ein Versicherungsmakler kann dabei helfen, die passende Police zu identifizieren.

Ablauf: Von der Prüfung bis zur Beauftragung

Der typische Ablauf beim Einsatz einer Rechtsschutzversicherung für die Löschung von Bewertungen verläuft folgendermaßen: Im ersten Schritt lassen Sie die Bewertung auf ihre Löschbarkeit prüfen. BewertungsSchirm &uuuml;bernimmt diese Erstprüfung kostenlos und unverbindlich. Sie erfahren dabei, ob die Bewertung anfechtbar ist, auf welcher rechtlichen Grundlage und welches Vorgehen empfohlen wird.

Wenn die Erstprüfung ergibt, dass eine anwaltliche Beanstandung sinnvoll ist, stellen Sie im zweiten Schritt die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Schildern Sie den Sachverhalt kurz und prägnant und fragen Sie an, ob das Vorgehen gegen die rechtswidrige Bewertung im Rahmen Ihrer Police versichert ist. Dabei ist es hilfreich, das betroffene Rechtsgebiet zu benennen, also zum Beispiel IT-Recht oder Persönlichkeitsrecht.

Nach der Deckungszusage durch den Versicherer kann der Rechtsanwalt beauftragt werden. Die Kosten werden im Rahmen der Deckungssumme und abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung von der Versicherung &uuuml;bernommen. BewertungsSchirm koordiniert diesen Ablauf und hält Sie &uuuml;ber den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden.

Selbstbeteiligung und Kostenrahmen

Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor, die je nach Anbieter und Tarif variiert. Häufig liegt sie zwischen 150 und 500 Euro pro Rechtsschutzfall. Den Betrag bis zur Höhe der Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer selbst. Alles darüber hinaus &uuuml;bernimmt die Versicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Bei einem einfachen Beanstandungsverfahren ohne gerichtliche Eskalation halten sich die Gesamtkosten in einem &uuuml;berschaubaren Rahmen. Die genaue Höhe hängt vom Aufwand, der Plattform und der Komplexität des Falls ab. In der kostenlosen Erstprüfung informiert BewertungsSchirm Sie darüber, welche Kosten zu erwarten sind, bevor eine Beauftragung erfolgt. So können Sie mit Ihrer Versicherung abgleichen, ob der Fall wirtschaftlich sinnvoll &uuuml;ber die Police abgewickelt werden kann.

Ohne Rechtsschutzversicherung: Was dann?

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat oder dessen Police den konkreten Bewertungsfall nicht abdeckt, kann das Verfahren zur Löschung von Google-Bewertungen auch ohne Versicherung in Anspruch nehmen. BewertungsSchirm bietet transparente Konditionen, die vor Beauftragung klar kommuniziert werden. Die anwaltliche Beanstandung ist auch ohne Versicherungsdeckung möglich und löst in der Praxis bei &uuuml;ber 90 Prozent der Fälle bei Google eine Löschung aus.

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Löschung von Bewertungen zum Anlass zu nehmen, die eigene Versicherungssituation zu &uuuml;berprüfen und eine passende Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen. So sind Sie für künftige Fälle besser abgesichert. BewertungsSchirm kann Ihnen bei Bedarf Empfehlungen geben, worauf Sie bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsschutzversicherung achten sollten.

Google-Bewertungen und Rechtsschutzversicherung: Typische Praxisfälle

In der Beratungspraxis von BewertungsSchirm begegnen uns immer wieder ähnliche Konstellationen, in denen eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung von Google-Bewertungen &uuuml;bernimmt. Ein typisches Beispiel ist ein Zahnarzt, dessen Praxis auf Google mit einer 1-Stern-Bewertung versehen wurde, obwohl der Bewerter nachweislich kein Patient der Praxis war. Die Firmenrechtsschutzversicherung mit IT-Recht-Baustein &uuuml;bernahm nach Deckungsanfrage die Kosten der anwaltlichen Beanstandung, und die Bewertung wurde innerhalb weniger Wochen gelöscht.

Ein weiteres typisches Szenario ist das eines Gastronomen, der von einem früheren Mitarbeiter mit einer gefälschten Kundenbewertung konfrontiert wurde. Der ehemalige Mitarbeiter hatte sich als Gast ausgegeben und eine lange negative Bewertung hinterlassen. Die Firmenrechtsschutzversicherung des Gastronomen, die Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Bereich abdeckte, &uuuml;bernahm die Kosten des Verfahrens. Die Löschung der Bewertung konnte erfolgreich durchgesetzt werden.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Rechtsschutzversicherung im Bewertungsrecht eine wertvolle Ressource sein kann. Wichtig ist aber, dass der konkrete Fall zur Police passt. BewertungsSchirm prüft in der kostenlosen Erstberatung nicht nur die Löschbarkeit der Bewertung, sondern gibt Ihnen auch eine erste Einschätzung dazu, ob Ihre Versicherung den Fall abdecken könnte.

Rechtliche Grundlagen: Warum Bewertungsstreitigkeiten versicherbar sind

Bewertungsstreitigkeiten im Internet sind rechtlich als zivilrechtliche Auseinandersetzungen einzuordnen. Wenn ein Unternehmen gegen eine rechtswidrige Bewertung vorgeht, macht es Ansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht, dem Lauterkeitsrecht oder dem allgemeinen Deliktsrecht geltend. Genau diese Art von zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ist in vielen Rechtsschutzversicherungen mit IT-Recht- oder Medienrecht-Baustein abgedeckt.

Die rechtliche Grundlage für die Löschung von Google-Bewertungen basiert auf der gefestigten BGH-Rechtsprechung. Das Urteil VI ZR 1244/20 verpflichtet Google, bei substanziierten Beanstandungen die Authentizität einer Bewertung zu prüfen. Wenn der Bewerter keinen Nachweis seines Kundenstatus erbringen kann, ist die Bewertung zu löschen. Dieses klar definierte Vorgehen macht Bewertungsstreitigkeiten zu einem rechtlich berechenbaren und damit auch versicherbaren Risiko.

BewertungsSchirm arbeitet mit auf Bewertungsrecht spezialisierten Fachkanzleien zusammen und hat in der Praxis eine Löschquote von &uuuml;ber 90 Prozent bei Google-Bewertungen erzielt. Dieser hohe Erfolg ist möglich, weil die anwaltliche Beanstandung präzise auf die jeweilige Bewertung und die aktuelle Rechtsprechung abgestimmt wird.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob meine Police Bewertungsstreitigkeiten abdeckt?

Lesen Sie den Abschnitt „Gedeckte Rechtsgebiete“ Ihrer Police. Achten Sie auf Begriffe wie IT-Recht, Internetrecht, Medienrecht oder Online-Inhalte. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Versicherungsmakler oder direkt den Anbieter. BewertungsSchirm hilft Ihnen dabei, die relevanten Passagen zu identifizieren.

Muss ich die Deckungsanfrage vor der Beauftragung stellen?

Ja. Die meisten Versicherer setzen eine vorherige Deckungszusage voraus. Wer zuerst beauftragt und dann fragt, riskiert fehlende Kostenerstattung. Stellen Sie die Deckungsanfrage daher immer vor der Beauftragung des Anwalts.

Was passiert, wenn mein Versicherer die Deckung ablehnt?

Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass das rechtliche Vorgehen nicht sinnvoll ist. Sie müssen dann die Kosten selbst tragen. In der kostenlosen Erstprüfung erfahren Sie, ob das Verfahren auch ohne Versicherungsdeckung wirtschaftlich vertretbar ist. Beachten Sie: Eine Deckungsablehnung kann auch angefochten werden, wenn Sie der Meinung sind, dass die Police den Fall eigentlich abdecken sollte. Ein unabhängiger Versicherungsrechtler kann dabei helfen.

Gilt die Kostendeckung auch für andere Plattformen als Google?

Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Policen mit allgemeinem IT-Recht-Baustein decken in der Regel nicht plattformspezifisch, sondern nach Rechtsgebiet. Beanstandungen gegen Kununu, Jameda oder andere Plattformen können damit ebenfalls gedeckt sein.

Kann ich auch rückwirkend &uuuml;ber die Versicherung abrechnen?

In der Regel nur, wenn die Bewertung nach dem Versicherungsbeginn veröffentlicht wurde. Ältere Bewertungen, die vor Vertragsbeginn erschienen sind, werden meist nicht rückwirkend gedeckt. Es lohnt sich aber, den genauen Versicherungsbeginn und das Veröffentlichungsdatum der Bewertung zu prüfen. Manchmal gibt es Spielraum, wenn das genaue Datum der Erstveröffentlichung nicht eindeutig dokumentiert ist.

Anonyme Bewertungen besonders angreifbar: Die meisten negativen Bewertungen stammen von anonymen Profilen. Anonyme Bewerter können ihren Kundenstatus in der Regel nicht nachweisen, was eine rechtliche Löschung in vielen Fällen erst möglich macht. Unsere Anwälte prüfen kostenlos, ob das auf Ihre Bewertung zutrifft.
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