OpenTable Bewertung löschen

Unsere Anwälte prüfen für Sie kostenfrei die Löschbarkeit Ihrer negativen OpenTable Bewertungen.

Fragen Sie jetzt Ihren Gratis Bewertungs-Check an.

Kostenfreie & unverbindliche Prüfung

Sehr hohe Löschquote

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OpenTable Bewertung löschen

Unsere Anwälte prüfen, ob Ihre negativen Bewertungen löschbar sind.

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Ihr Gratis Check:

Tragen Sie einfach Ihr Unternehmen ein – wir prüfen, welche OpenTable Bewertungen rechtlich angreifbar sind. Sie erhalten Ihren Check und unser Angebot mit allen Infos innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.

Kostenlos & unverbindlich

Diskret & seriös

Erfahrene Anwälte

OpenTable Bewertung löschen lassen.

Schlechte OpenTable Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen. Die meisten negativen Bewertungen sind löschbar.

Entscheidend sind insbesondere zwei Aspekte:

1. Die richtige juristische Vorgehensweise und Strategie.

2. Druck durch einen spezialisierten Anwalt. OpenTable reagiert nur selten auf Löschanfragen des betroffenen Unternehmens.

Sie wollen wissen, ob Ihre negativen Bewertungen löschbar sind?

Wir schauen uns gerne kostenfrei und unverbindlich Ihre Bewertungen an und senden Ihnen eine individuelle Einschätzung für Ihr Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schultheiß 

Inhaber der Kanzlei

So löschen wir Ihre negativen OpenTable Bewertungen

1. Ihre Anfrage

Sie stellen uns eine unverbindliche Anfrage zu Ihren Bewertungen. Klicken Sie hierfür auf den Button „Bewertungs-Check“.

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2. Angebot

Sie erhalten von uns per E-Mail eine Übersicht der löschbaren negativen Bewertungen sowie ein unverbindliches Angebot.

3. Beauftragung

Sehen die Chancen zur Löschung positiv aus und Sie entscheiden sich dazu, erledigen wir den Rest und starten die Löschung.

4. Löschung

Wir kümmern uns um die komplette Abstimmung mit OpenTable. Die meisten Bewertungen löschen wir bereits zeitnah dauerhaft.

Unkompliziert, schnell und risikofrei für Sie.

Wir prüfen Ihre Bewertung gratis im Vorfeld und geben Ihnen eine realistische Einschätzung zur Löschbarkeit sowie eine transparente Übersicht der Kosten. 

Beauftragen Sie uns anschließend, können Sie uns mit einem Klick die Freigabe zur Löschung erteilen.

Der Prozess ist bewusst unbürokratisch gehalten. Auf zeitintensive Telefonate und lange Fragebögen verzichten wir. Stattdessen kümmern wir uns um die schnelle umfassende Löschung Ihrer negativen Bewertungen.

Transparente & Faire Preise

 Ab 10 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

Ab 4 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

1 – 3 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

79 €

95 €

149 €
 Ab 10 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

79 €
 Ab 4 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

95 €
 1 – 3 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

149 €

Ihre Vorteile

Vertretung durch Anwaltskanzlei

Sie werden von Rechtsanwälten vertreten und nicht von irgendwelchen Werbeagenturen, die Sie überhaupt nicht gegenüber OpenTable vertreten dürfen.

90% Erfolgsquote

Aufgrund unserer Spezialisierung können wir eine überdurchschnittliche Erfolgsquote von über 90 % vorweisen. Unsere Erfahrung ist Ihr bester Vorteil.

Bearbeitung durch erfahrenen Anwalt

Ihr Löschverfahren wird von erfahrenen Rechtsanwälten betreut.

Schnelle Umsetzung

Durch unseren vorhandenen Erfahrungsschatz wissen wir, wie wir argumentieren müssen, damit die Löschung möglichst schnell durchgesetzt wird.

Kostenfreie Erfolgseinschätzung

Wir schätzen Ihre Erfolgschancen transparent ein. Halten wir die Chancen ausnahmsweise für gering, informieren wir Sie darüber, ohne dass Kosten anfallen.

Volle Kostentransparenz

Bei uns erfahren Sie vor einer Beauftragung transparent und fair, welche konkreten, einmaligen Kosten bei einer Beauftragung entstehen.

Ihr guter Ruf verdient Schutz.

Weder von unzufriedenen Kunden noch von ehemaligen Mitarbeitern sollten Sie sich im Internet diffamieren lassen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Online-Reputation wieder hergestellt wird.

Mit unserem Monitoring sorgen wir auf Wunsch für eine dauerhafte Absicherung Ihrer Unternehmensprofile bei OpenTable, TripAdviser, Google und Co.

Wir stehen für Qualität und Klarheit. Ohne Kompromisse.

Die Experten für Ihren guten Ruf

Dr. Jörg Schultheiß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Evertz M.Sc.

Betriebswirt | DSB (TÜV)

Dennis Morgenstern LL.M. MBA

Wirtschaftsjurist

Michelle Lampel

Rechtsfachwirtin

Florian Decker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Frederik Bäumer

KI-Experte | Wirtschaftsinformatiker

Die Experten für
Ihren guten Ruf

Dr. Jörg Schultheiß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Florian Decker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Michelle Lampel

Rechtsfachwirtin

Dennis Morgenstern
LL.M. MBA

Wirtschaftsjurist

Dr. Frederik Bäumer

Wirtschaftsinformatiker

Stefan Evertz M.Sc.

Betriebswirt | DSB (TÜV)

Häufige Fragen [FAQ]

Welche Bewertungen können gelöscht werden?
Die meisten Bewertungen sind löschbar, sofern juristisch sauber argumentiert wird.

Es gibt zahlreiche Gründe, weswegen Bewertungen angreifbar und damit löschbar sind.
Löschbar sind unter anderem Bewertungen, die beleidigend sind, unwahr oder erfunden sind oder die nicht einem konkreten Kunden zugeordnet werden können.
 
Wir verfügen mittlerweile über eine große Datenbank an Urteilen und wissen, welche Formulierungen bei welchem Portal die höchsten Erfolgschancen liefern. 
 
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen jede Bewertung individuell auf ihre rechtliche Angreifbarkeit.
Wie läuft die Löschung der Bewertung ab?

Nach Ihrer Beauftragung prüfen wir die Bewertung rechtlich, fordern beim Portal die Löschung und übernehmen den kompletten Schriftverkehr.

Wir halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Wie hoch sind die Kosten pro Bewertung?

Das Löschen einer Bewertung ist in vielen Fällen für Sie kostenlos, sofern eine betriebliche Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und diese die Kosten übernimmt. Zahlreiche betriebliche Rechtsschutzversicherungen tragen bis zu 100 % der anfallenden Kosten.

Sollte Ihr Unternehmen über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns dies bitte direkt bei Ihrer Anfrage mit. Wir klären für Sie vorab gerne die Kostenübernahme und kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Ohne eine Kostenzusage der Versicherung werden wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin tätig. Ihnen entstehen weder Kosten noch Aufwand.

Auch ohne Versicherungsschutz bleiben die Kosten überschaubar. Der Preis pro Bewertung beginnt bei 79 € und richtet sich nach der Anzahl der zu entfernenden negativen Bewertungen. Die meisten unserer Mandanten beauftragen uns gleich mit der Löschung mehrerer negativer Bewertungen oder buchen unseren Monitoring Service.

Wie lange dauert eine Löschung in der Regel?

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit nur wenige Wochen.

Um den Schaden einer negativen Bewertung möglichst gering zu halten, ist es ratsam zügig mit der Löschung zu beginnen.

Je länger schlechte Bewertungen in Ihrem Profil zu lesen sind, desto stärker leidet Ihr guter Ruf.

Warum sollte ich Rechtsanwälte und keine Werbeagentur mit der Löschung der Bewertung beauftragen?

Einige Werbeagenturen versprechen, Bewertungen zu löschen, greifen dabei aber oft auf pauschale Vorlagen oder Standard-E-Mails zurück, die bei den Plattformen kaum Wirkung zeigen.

Oft gefährden solche halbherzigen Versuche sogar Ihre Chancen auf eine spätere erfolgreiche Löschung.

Bei BewertungsSchirm übernehmen unsere spezialisierten Rechtsanwälte die Prüfung und Kommunikation mit den Plattformen.

Plattformen wie Google, Trustpilot, Tripadvisor oder Kununu reagieren auf juristisch fundierte Schreiben von unseren Anwälten in der Regel zeitnah.  

Sie profitieren bei uns von einem seriösen juristischen Vorgehen.

Werden OpenTable-Bewertungen verifiziert?
Ja. OpenTable erlaubt Bewertungen grundsätzlich nur für Personen, die über die Plattform tatsächlich einen Tisch reserviert haben. Diese Buchungsverifikation macht Fake-Bewertungen schwieriger, schließt sie aber nicht aus. Technische Lücken oder missbräuchlich genutzte Konten können trotzdem zu unberechtigten Bewertungen führen, die rechtlich angreifbar sind.
Wie kann man eine inhaltlich falsche OpenTable-Bewertung anfechten?
Wenn eine Bewertung trotz vorliegender Buchung inhaltlich unwahr ist oder gegen Plattformrichtlinien verstößt, kann sie angefochten werden. Entscheidend ist, den konkreten inhaltlichen Fehler zu belegen. Reservierungsdetails, interne Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen können dabei als Gegenbeleg dienen. Eine anwaltliche Einschätzung hilft, die Erfolgsaussichten zu bewerten.
Kann ein Restaurant OpenTable-Bewertungen selbst entfernen?
Nein. Restaurants haben keine direkte Möglichkeit, Bewertungen eigenständig zu löschen. OpenTable entscheidet nach eigenem Ermessen über Löschanfragen. Eine anwaltliche Intervention erhöht die Erfolgschancen erheblich, da Plattformen bei juristisch fundierten Anfragen erfahrungsgemäß anders reagieren als bei informellen Beschwerden.

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns gerne über das Formular oder per E-Mail an info@bewertungs-schirm.de.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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