Jameda Bewertung löschen

Unsere Anwälte prüfen für Sie kostenfrei die Löschbarkeit Ihrer negativen Jameda Bewertungen.

Fragen Sie jetzt Ihren Gratis Bewertungs-Check an.

100% Kostenschutz

Sehr hohe Erfolgsquote

Spezialisierte Anwälte

Jameda Bewertung löschen

Unsere Anwälte prüfen, ob die negativen Bewertungen zu Ihrer Praxis löschbar sind.

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Jameda Bewertung löschen lassen.

Ihr Ruf als Arzt hängt heutzutage erheblich von Ihren Jameda Bewertungen ab. Schon einzelne negative Rezensionen können das Vertrauen in Ihre Praxis erheblich schaden.

Negative Jameda Bewertungen sollten Sie nicht einfach ungeprüft stehen lassen. Dafür ist Ihr guter Ruf als Arzt zu wichtig.

Juristisch sauber begründet lassen sich die meisten Jameda Bewertungen dauerhaft löschen.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schultheiß 

Inhaber der Kanzlei

Ihr Gratis Bewertungs-Check:

Tragen Sie einfach Ihre Praxis ein – wir prüfen, welche Jameda Bewertungen rechtlich angreifbar sind. Sie erhalten Ihren Check und unser Angebot mit allen Infos bequem innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.

Kostenlos & unverbindlich

Diskret & seriös

Erfahrene Anwälte

Kostenschutz und volle Transparenz

Bei uns gehen Sie kein Risiko ein. Wir prüfen bereits im Vorfeld kostenfrei und unverbindlich, ob Ihre Jameda Bewertungen löschbar sind. Ihren Bewertungs-Check erhalten Sie bequem per E-Mail.

Wenn die Erfolgssaussichten, dass wir Ihre negativen Bewertungen löschen werden positiv sind, senden wir Ihnen ein Angebot. Fragen Sie gerne Ihren Bewertungs-Check an.

Versicherung übernimmt die Kosten

Sie verfügen über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung. In vielen Fällen tragen die Versicherungen die Kosten. Wir klären im Vorfeld die Kostenübernahme und die Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Ohne Kostenübernahme der Versicherung werden wir nicht tätig. Wir klären Alles ab und Ihnen entstehen weder Kosten noch Aufwand. 

Welche Jameda Bewertungen lassen sich löschen?

Die meisten negativen Jameda Bewertungen lassen sich anwaltlich löschen. Es gibt zahlreiche Gründe, die eine Löschung rechtfertigen können. Besonders relevant sind Bewertungen, bei denen fraglich ist, ob der Bewertende ein echter Patienten war. Dies betrifft den Großteil aller Bewertungen. Dies liegt daran, dass die meisten Jameda Bewertungen anonym abgegeben werden. Jameda muss (sofern juritisch sauber begründet) allerdings nachweisen, dass die Bewertungen keine Fake-Bewertungen sind.

Darüber hinaus lassen sich Bewertungen löschen, die gegen die Nutzungsbedingungen von Jameda verstoßen oder das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzen.

Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Anonyme Bewertungen von Personen, bei denen fraglich ist, ob diese echte Patienten sind.
  • Unwahre oder erfundene Aussagen, die den Ruf des Arztes ungerechtfertigt schädigen.
  • Beleidigende oder diskriminierende Formulierungen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
  • Mehrfachbewertungen von ein und demselben Nutzer, die das Bewertungsergebnis verfälschen.
  • Bewertungen, die gegen die Jameda Richtlinien verstoßen. Bspw. wegen Spam.

Müssen Ärzte negative Bewertungen akzeptieren?

Ärzte sind keineswegs verpflichtet, jede Kritik widerspruchslos hinzunehmen. Bewertungen müssen sich an klare rechtliche Vorgaben halten: Unwahre Tatsachenbehauptungen sind unzulässig, und Meinungsäußerungen dürfen nicht beleidigend sein oder persönliche Angriffe auf den Arzt darstellen.

Es macht fast immer Sinn die Bewertungen von Juristen im Vorfeld auf eine mögliche Löschbarkeit überprüfen zu lassen.

Sind anonyme Jameda Bewertungen erlaubt?

Eines vorweg anonyme Bewertungen, die Sie keinem konkreten Patienten zuordnen können, lassen sich meist besonders gut anwaltlich löschen.

Anonyme Bewertungen sind rechtlich zulässig und werden von Plattformen wie Jameda sogar ausdrücklich ermöglicht. Gemäß § 19 Abs. 2 TTDSG muss Jameda die Nutzung des Portals auch anonym oder unter Pseudonym erlauben, sofern dies technisch machbar und zumutbar ist. Der Bundesgerichtshof entschied 2014, dass Portale wie Jameda die Daten der Bewertenden auch im Streitfall nicht herausgeben müssen (BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13 – Sanego).

Allerdings besteht ein Anspruch auf Identifikation des Bewerters, wenn die Beanstandung der Bewertung auf einem fehlenden Arzt-Patienten-Kontakt basiert und der Arzt ohne diese Informationen nicht prüfen kann, ob eine Geschäftsbeziehung bestand (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.02.2024, Az. 7 W 11/24).

Löschung von Jameda Bewertungen

Jameda ist bei Ärzten die mittlerweile wichtigste Plattform für Bewertungen.
Nur wenige Patienten wissen, wie oft Ärzte mit Fake-Bewertungen und unfairen Rezensionen konfrontiert werden. Negative Jameda Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Ruf. Deshalb ist es entscheidend, ungerechtfertigte oder falsche Rezensionen zu erkennen und gezielt entfernen zu lassen.

Unser Team unterstützt Sie dabei, problematische Bewertungen zu prüfen und rechtlich gegen diese vorzugehen. So schützen Sie nicht nur Ihren Ruf, sondern stärken auch das Vertrauen zukünftiger Patienten.

So löschen wir Ihre negativen Jameda Bewertungen

1. Ihre Anfrage

Sie stellen uns eine unverbindliche Anfrage zu Ihren Bewertungen. Klicken Sie hierfür auf den Button „Bewertungs-Check“.

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2. Angebot

Sie erhalten von uns per E-Mail eine Übersicht der löschbaren negativen Bewertungen sowie ein unverbindliches Angebot.

3. Beauftragung

Sehen die Chancen zur Löschung positiv aus und Sie entscheiden sich dazu, erledigen wir den Rest und starten die Löschung.

4. Löschung

Wir kümmern uns um die komplette Abstimmung mit Jameda und den gesamten Löschprozess

Unkompliziert, schnell und risikofrei für Sie.

Wir prüfen Ihre Bewertung gratis im Vorfeld und geben Ihnen eine realistische Einschätzung zur Löschbarkeit sowie eine transparente Übersicht der Kosten

Beauftragen Sie uns anschließend, können Sie uns mit einem Klick die Freigabe zur Löschung erteilen.

Der Prozess ist bewusst unbürokratisch gehalten. Auf zeitintensive Telefonate und lange Fragebögen verzichten wir. Stattdessen kümmern wir uns um die schnelle umfassende Löschung Ihrer negativen Bewertungen.

Transparente & Faire Preise

 Ab 10 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

Ab 4 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

1 – 3 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

79 €

95 €

149 €
 Ab 10 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

79 €
 Ab 4 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

95 €
 1 – 3 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

149 €

Ihre Vorteile

Vertretung durch Anwaltskanzlei

Sie werden von Rechtsanwälten vertreten und nicht von irgendwelchen Werbeagenturen, die Sie überhaupt nicht gegenüber Jameda vertreten dürfen.

Top Erfolgsquote

Auf Grund unserer Spezialisierung können wir eine überschnittliche Erfolgsquote vorweisen. 

Bearbeitung durch Fachanwalt

Unsere Rechtsanwälte, die Ihr Löschverfahren betreuen, sind erfahrene Experten, die sich auf das Thema Reputationsrecht spezialisiert haben.

Schnelle Umsetzung

Durch unseren vorhandenen Erfahrungsschatz wissen wir, wie wir argumentieren müssen, damit die Löschung möglichst schnell durchgesetzt wird.

Kostenfreie Erfolgseinschätzung

Wir schätzen transparent Ihre Erfolgschancen ein. Halten wir die Chancen  ausnahmsweise für gering informieren wir sie darüber, ohne das Kosten anfallen.

Volle Kostentransparenz

Bei uns erfahren Sie vor einer Beauftragung transparent und fair, welche konkreten, einmaligen Kosten bei einer Beauftragung enstehen.

Ihr guter Ruf verdient Schutz.

Weder von unzufriedenen Patienten noch von ehemaligen Mitarbeitern sollten Sie sich im Internet diffarmieren lassen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Online-Reputation wieder hergestellt wird.

Mit unserem Monitoring sorgen wir auf Wunsch für eine dauerhafte Absicherung Ihrer Unternehmensprofile bei Jameda, Sanego, Google und Co.

Wir stehen für Qualität und Klarheit. Ohne Kompromisse.

Die Experten für Ihren guten Ruf

Dr. Jörg Schultheiß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Florian Decker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Dennis Morgenstern LL.M. MBA

Wirtschaftsjurist

Michelle Lampel

Rechtsfachwirtin

Stefan Evertz M.Sc.

Betriebswirt | DSB (TÜV)

Dr. Frederik Bäumer

KI-Experte | Wirtschaftsinformatiker

Die Experten für
Ihren guten Ruf

Dr. Jörg Schultheiß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Florian Decker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Michelle Lampel

Rechtsfachwirtin

Dennis Morgenstern
LL.M. MBA

Wirtschaftsjurist

Dr. Frederik Bäumer

Wirtschaftsinformatiker

Stefan Evertz M.Sc.

Betriebswirt | DSB (TÜV)

Häufige Fragen [FAQ]

Welche Bewertungen können gelöscht werden?
Die meisten Bewertungen sind löschbar, sofern juristisch sauber argumentiert wird.

Es gibt zahlreiche Gründe, weswegen Bewertungen angreifbar und damit löschbar sind.
Löschbar sind unter anderem Bewertungen, die beleidigend sind, unwahr oder erfunden sind oder die nicht einem konkreten Kunden zugeordnet werden können.
 
Wir verfügen mittlerweile über eine große Datenbank an Urteilen und wissen, welche Formulierungen bei welchem Portal die höchsten Erfolgschancen liefert. 
 
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen jede Bewertung individuell auf ihre rechtliche Angreifbarkeit.
Wie läuft der Löschung der Bewertung ab?

Nach Ihrer Beauftragung prüfen wir die Bewertung rechtlich, fordern beim Portal die Löschung und übernehmen den kompletten Schriftverkehr.

Sie müssen nichts weiter tun – wir halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Wie hoch sind die Kosten pro Bewertung?

Das Löschen einer Bewertung kostet bei uns 149 €. Ab der vierten Bewertung zahlen Sie nur noch 95 € je Löschung.

Ab 10 Bewertungen greift unser besonders günstiger Mengenrabatt.

Die meisten Mandanten beauftragen uns direkt mit der Löschung aller negativen Bewertungen, die sie haben.

Wie lange dauert eine Löschung in der Regel?

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit nur wenige Tage.

Um den Schaden einer negativen Bewertung möglichst gering zu halten, ist es ratsam zügig mit der Löschung zu beginnen.

Je länger schlechte Bewertungen in Ihrem Profil zu lesen sind, desto stärker leidet Ihr guter Ruf.

Warum sollte ich Rechtsanwälte und keine Werbeagentur mit der Löschung der Bewertung beauftragen?

Einige Werbeagenturen versprechen, Bewertungen zu löschen, greifen dabei aber oft auf pauschale Vorlagen oder Standard-E-Mails zurück, die bei den Plattformen kaum Wirkung zeigen.

Oft gefährden solche halbherzigen Versuche sogar Ihre Chancen auf eine spätere erfolgreiche Löschung.

Bei BewertungsSchirm übernehmen unsere spezialisierten Rechtsanwälte die Prüfung und Kommunikation mit den Plattformen.

Plattformen wie Google, Trustpilot, Tripadvisor oder Kununu reagieren auf juristisch fundierte Schreiben von unseren Anwälten meist innerhalb weniger Tage.  

Sie profitieren bei uns von einem seriösen juristischen Vorgehen und Löschquoten von deutlich über 90%.

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns gerne über das Formular oder per E-Mail an info@bewertungs-schirm.de.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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