Google Bewertung löschen lassen

Unsere Anwälte prüfen für Sie kostenfrei die Löschbarkeit Ihrer negativen Google Bewertungen.

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Über 90% Erfolgsquote bei Google

Spezialisierte Anwälte

Google Rezensionen entfernen

Schlechte Online Bewertungen bei Google müssen Sie nicht hinnehmen. Über 90% der negativen Rezensionen auf Google sind löschbar.

Entscheidend sind insbesondere zwei Aspekte:

1. Die richtige juristische Vorgehensweise und Strategie.

2. Druck durch einen spezialisierten Anwalt. Google reagiert nur selten auf Löschanfragen des betroffenen Unternehmens.

Sie wollen wissen, ob Ihre negativen Bewertungen löschbar sind?

Wir schauen uns gerne kostenfrei und unverbindlich Ihre Bewertungen an und senden Ihnen eine individuelle Einschätzung für Ihr Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schultheiß 

Inhaber der Kanzlei

Ihr Gratis Bewertungs-Check:

Tragen Sie einfach Ihr Unternehmen ein – wir prüfen, welche Google Bewertungen rechtlich angreifbar sind. Sie erhalten Ihren Check und unser Angebot mit allen Infos bequem innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.

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Diskret & seriös

Erfahrene Anwälte

Wann kann eine Google Bewertung gelöscht werden?

Google Bewertungen lassen sich in der meisten Fällen anwaltlich löschen. Hier ist es wichtig zu verstehen: Nicht jede negative Bewertung ist automatisch löschbar. Entscheidend ist, ob die Bewertung rechtlich angreifbar ist. In der Praxis treten besonders folgende Gründe auf, die eine Löschung rechtfertigen können:

Kein nachweisbarer Kundenkontakt (der Klassiker) Bewerter müssen eigene Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gemacht haben. Kann der Kontakt nicht nachgewiesen werden, ist die Bewertung angreifbar. In der Praxis ist dies der häufigste und wirksamste Löschgrund. Das ist für Sie besonders interessant, weil die meisten Google Bewertungen nicht unter echten Vor-und Nachnamen, sondern Fantasienamen abgegeben werden. Hier bietet es sich oft an juristisch zu argumentieren, dass der Bewertende keinem konkreten Kunden zugeordnet werden kann. Google müsste nach der anwaltlichen Aufforderung beweisen, dass doch ein Kundenkontakt vorlag. Da Google diesen Nachweis i.d.R. nicht erbringen kann, löscht Google anonyme Bewertungen in den meisten Fällen nach dem ersten anwaltlichen Schreiben.

Unwahre Tatsachenbehauptungen Enthält die Bewertung Aussagen, die nachweislich falsch sind, können diese rechtlich beanstandet werden. Meinungsäußerungen sind grundsätzlich erlaubt – unwahre Behauptungen nicht.

Beleidigungen oder Schmähkritik Bewertungen, die beleidigenden Charakter haben oder reine Schmähkritik darstellen, verstoßen gegen Googles Richtlinien und gegen geltendes Recht.

Fake-Bewertungen und Mitbewerber Bewertungen von Personen, die nie Kontakt zu Ihrem Unternehmen hatten zum Beispiel von Mitbewerbern sind rechtswidrig und löschbar.

Bewertungen ohne Text Auch textlose 1-Stern-Bewertungen können gelöscht werden, wenn kein Kundenkontakt vorlag. Die Erfolgsquote ist in solchen Fällen häufig besonders hoch.

Kann ich meine Google Bewertungen selbst löschen? 

Über das Google Unternehmensprofil können Sie Rezensionen selbst melden. Dazu klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü neben der jeweiligen Bewertung und wählen „Als unangemessen melden“.

Das Problem: Google prüft diese Meldungen nur dann ernsthaft, wenn ein konkreter Rechtsverstoß klar benannt wird. Allgemeine Hinweise wie „diese Bewertung ist unfair“ oder „der Bewerter war kein Kunde“ genügen nicht.

In der Praxis reagiert Google auf solche Meldungen ohne anwaltliche Unterstützung selten. Noch kritischer: Jeder fehlerhafte Versuch kann die spätere professionelle Löschung erschweren. Wenn Google einen Fall einmal als „geprüft und nicht löschbar“ eingestuft hat, steigt der Aufwand erheblich.

Unser Rat: Kommen Sie direkt zu uns. Wir prüfen Ihre Bewertungen kostenfrei und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Löschung realistische Chancen hat.

Warum der Weg über einen Anwalt entscheidend ist.

Google reagiert auf anwaltlich formulierte Löschanträge deutlich verlässlicher als auf Meldungen von Unternehmen. Der Grund ist einfach: Ein Anwalt kann den Antrag so formulieren, dass Google seine Prüfpflicht eindeutig erkennt – mit konkreten Rechtsverstößen, belastbaren Urteilen und klarer Argumentation.

Hinzu kommt ein rechtlicher Aspekt, den viele nicht kennen: Nur Rechtsanwälte dürfen diese Dienstleistung überhaupt erbringen. Agenturen, die Bewertungslöschungen anbieten, verstoßen in der Regel gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Sie haben gegenüber Google meist keinerlei Druckmittel und können die Löschung nicht juristisch durchsetzen.

Die Folge: Agentur-Mails werden von Google häufig ignoriert. Im schlimmsten Fall stuft Google den Fall als bereits geprüft ein. Das kann spätere anwaltliche Löschversuche erheblich erschweren.

Wie läuft das Prüfverfahren bei Google ab?

Wenn ein Anwalt eine Bewertung bei Google beanstandet, ist Google verpflichtet, ein echtes Prüfverfahren einzuleiten. Google kontaktiert dabei den Bewerter und fordert ihn auf, seinen Kundenkontakt zu belegen.

Reagiert der Bewerter nicht oder kann er keinen Kontakt nachweisen, wird die Bewertung in der Regel gelöscht. Entscheidend ist dabei die Qualität des Löschantrags – nur eine juristisch fundierte Begründung verpflichtet Google zur ernsthaften Prüfung.

Pauschale Meldungen ohne konkreten Rechtsverstoß reichen nicht aus. Google ignoriert sie routinemäßig. Das ist der Grund, warum anwaltliche Löschanträge eine deutlich höhere Erfolgsquote erzielen als Selbstversuche.

Übrigens: Eine neue Studie von BrightLocal zeigt, dass die Bedeutung von Online-Bewertungen im Jahr 2026 für Verbraucher immer wichtiger wird. Viele Befragte geben an, Unternehmen mit Google Durchschnittsnoten von 4,5 oder weniger kategorisch auszuschließen.
Jede negative Rezension schadet Ihrem Unternehmen direkt und das solange bis die Bewertung gelöscht ist.

Typische Fehler bei Google Bewertungen.

Aus unserer täglichen Arbeit kennen wir die Fehler, die Unternehmern beim Umgang mit schlechten Bewertungen am häufigsten machen:

Auf die Bewertung antworten statt zu handeln Eine öffentliche Antwort wirkt professionell – sie entfernt die Rezension aber nicht. In manchen Fällen kann sie sogar als Bestätigung des Kundenkontakts gewertet werden und spätere Löschversuche erschweren.

Pauschale Meldung ohne rechtliche Begründung „Diese Bewertung stimmt nicht“ reicht Google nicht. Ohne konkrete Benennung des Rechtsverstoßes passiert schlicht nichts.

Eine Agentur statt eines Anwalts beauftragen Agenturen dürfen diese Dienstleistung rechtlich nicht erbringen. Ihre Versuche sind meist wirkungslos – und können Ihre Erfolgschancen für eine spätere Löschung dauerhaft verschlechtern.

Zu lange warten Je länger eine negative Bewertung sichtbar ist, desto mehr Schaden richtet sie an. Potenzielle Neukunden springen ab, der Ruf leidet. Wer früh handelt, begrenzt den Schaden.

Den Bewerter direkt kontaktieren Nehmen Sie besser nicht selbst Kontakt zum Verfasser der Bewertung auf. Das kann rechtliche Konsequenzen haben und die Situation deutlich verschlechtern.

Warum keine Agentur beauftragen?

Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die versprechen, Bewertungen zu entfernen – ohne Anwalt, oft günstiger.
Was dabei gerne verschwiegen wird:

Agenturen dürfen diese Leistung rechtlich in der Regel nicht erbringen – sie verstoßen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Sie können gegenüber Google keinen juristischen Druck aufbauen, weil ihnen die rechtliche Grundlage fehlt. Ihre Meldungen werden von Google oftmals ignoriert.

Dazu kommt: Fehlerhafte Löschversuche können eine spätere erfolgreiche Löschung durch einen Anwalt erschweren oder sogar verhindern. Und Rechtsschutzversicherungen erstatten grundsätzlich nur Anwaltskosten – nicht die Gebühren von Agenturen.

Kein Wunder, dass viele dieser Anbieter ihren Firmensitz bewusst außerhalb Deutschlands haben.

Was kostet eine anwaltliche Bewertungslöschung?

Viele Unternehmer scheuen den Schritt zum Anwalt, weil sie hohe Kosten befürchten. Bei uns brauchen Sie sich diese Befürchtungen nicht machen. Die Preise sind fair, transparent und in vielen Fällen vollständig durch die betriebliche Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten Sie über unseren Gratis-Bewertungs-Check – unverbindlich und ohne Risiko.

Stellen wir fest, dass eine Löschung realistische Erfolgsaussichten hat, erhalten Sie ein klares Angebot mit allen Kosten. Keine versteckten Gebühren, keine Stundensätze, kein Kleingedrucktes.

Zahlt Ihre Versicherung? Viele betriebliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten vollständig. Teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage einfach mit, ob Sie über einen Rechtsschutz verfügen – wir klären die Deckungszusage kostenlos und diskret für Sie ab. Ohne Ihre Freigabe werden wir nicht weiter tätig.

So löschen wir negative Google Bewertungen für Sie

1. Ihre Anfrage

Sie stellen uns eine unverbindliche Anfrage zu Ihren Google-Bewertungen. Klicken Sie hierfür auf den Button „Bewertungs-Check“.

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2. Angebot

Sie erhalten von uns per E-Mail eine Übersicht der löschbaren negativen Bewertungen sowie ein unverbindliches Angebot.

3. Beauftragung

Sehen die Chancen zur Löschung positiv aus und Sie entscheiden sich dazu, erledigen wir den Rest und starten die Löschung.

4. Löschung

Wir kümmern uns um die komplette Abstimmung mit Google. Die meisten Bewertungen löschen wir bereits innerhalb weniger Tage dauerhaft.

Unkompliziert, schnell und risikofrei für Sie.

Wir prüfen Ihre Bewertung gratis im Vorfeld und geben Ihnen eine realistische Einschätzung zur Löschbarkeit sowie eine transparente Übersicht der Kosten

Beauftragen Sie uns anschließend, können Sie uns mit einem Klick die Freigabe zur Löschung erteilen.

Der Prozess ist bewusst unbürokratisch gehalten. Auf zeitintensive Telefonate und lange Fragebögen verzichten wir. Stattdessen kümmern wir uns um die schnelle umfassende Löschung Ihrer negativen Bewertungen.

Unsere Erfolgsquote liegt deutlich über 90%.

Transparente & Faire Preise

 Ab 10 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

Ab 4 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

1 – 3 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

79 €

95 €

149 €
 Ab 10 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

79 €
 Ab 4 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

95 €
 1 – 3 Bewertungen

pro Löschung | zzgl. MwSt.

149 €

Ihre Vorteile

Vertretung durch Anwaltskanzlei

Sie werden von Rechtsanwälten vertreten und nicht von irgendwelchen Werbeagenturen, die Sie überhaupt nicht gegenüber Google vertreten dürfen.

90% Erfolgsquote

Auf Grund unserer Spezialisierung können wir eine überschnittliche Erfolgsquote von über 90 % vorweisen. Unsere Erfahrung ist Ihr bester Vorteil.

Bearbeitung durch Fachanwalt

Unsere Rechtsanwälte, die Ihr Löschverfahren betreuen sind erfahrene Experten, die sich auf das Thema Reputationsrecht spezialisiert haben.

Schnelle Umsetzung

Durch unseren vorhandenen Erfahrungsschatz wissen wir, wie wir argumentieren müssen, damit die Löschung möglichst schnell durchgesetzt wird.

Kostenfreie Erfolgseinschätzung

Wir schätzen transparenz Ihre Erfolgschancen ein. Halten wir die Chancen  ausnahmsweise für gering informieren wir sie darüber, ohne das Kosten anfallen.

Volle Kostentransparenz

Bei uns erfahren Sie vor einer Beauftragung transparent und fair, welche konkreten, einmaligen Kosten bei einer Beauftragung enstehen.

Ihr guter Ruf verdient Schutz.

Weder von unzufriedenen Kunden noch von ehemaligen Mitarbeitern sollten Sie sich im Internet diffarmieren lassen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Online-Reputation wieder hergestellt wird.

Mit unserem Monitoring sorgen wir auf Wunsch für eine dauerhafte Absicherung Ihrer Unternehmensprofile bei Google und Co.

Wir stehen für Qualität und Klarheit. Ohne Kompromisse.

Die Experten für Ihren guten Ruf

Dr. Jörg Schultheiß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Evertz M.Sc.

Betriebswirt | DSB (TÜV)

Dennis Morgenstern LL.M. MBA

Wirtschaftsjurist

Michelle Lampel

Rechtsfachwirtin

Florian Decker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Frederik Bäumer

KI-Experte | Wirtschaftsinformatiker

Die Experten für
Ihren guten Ruf

Dr. Jörg Schultheiß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Florian Decker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Michelle Lampel

Rechtsfachwirtin

Dennis Morgenstern
LL.M. MBA

Wirtschaftsjurist

Dr. Frederik Bäumer

Wirtschaftsinformatiker

Stefan Evertz M.Sc.

Betriebswirt | DSB (TÜV)

Häufige Fragen [FAQ]

Welche Bewertungen können gelöscht werden?
Die meisten Bewertungen sind löschbar, sofern juristisch sauber argumentiert wird.

Es gibt zahlreiche Gründe, weswegen Bewertungen angreifbar und damit löschbar sind.
Löschbar sind unter anderem Bewertungen, die beleidigend sind, unwahr oder erfunden sind oder die nicht einem konkreten Kunden zugeordnet werden können.
 
Wir verfügen mittlerweile über eine große Datenbank an Urteilen und wissen, welche Formulierungen bei welchem Portal die höchsten Erfolgschancen liefert. 
 
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen jede Bewertung individuell auf ihre rechtliche Angreifbarkeit.
Lassen sich auch Bewertungen ohne Text löschen?

Ja. Textlose 1-Stern-Bewertungen sind meist löschbar, weil kein Kundenkontakt nachgewiesen werden kann.

In solchen Fällen ist die Erfolgsquote oft besonders hoch.

Kann ich eine Google Bewertung selbst löschen?

Fremde Bewertungen auf Ihrem Unternehmensprofil können Sie nicht einfach selbst entfernen.

Sie können diese über Googles Meldefunktion melden allerdings sind die Erfolgsaussichten ohne juristische Begründung sehr gering.

Jeder fehlerhafte Selbstversuch kann zudem spätere professionelle Löschversuche erschweren.

Wie läuft der Löschung der Bewertung ab?

Nach Ihrer Beauftragung prüfen wir die Bewertung rechtlich, fordern beim Portal die Löschung und übernehmen den kompletten Schriftverkehr.

Sie müssen nichts weiter tun – wir halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Was ist der Unterschied zwischen "Rezension melden" und einer anwaltlichen Löschung?

Das Melden über das Google Unternehmensprofil ist schnell gemacht – in der Praxis aber fast wirkungslos. Eine anwaltliche Löschung basiert auf einer juristisch fundierten Begründung, die Google zur echten Prüfung verpflichtet. Der Unterschied in der Erfolgsquote ist erheblich.

Wie finde ich heraus, wer eine anonyme Bewertung geschrieben hat?

In den meisten Fällen lässt sich das nicht direkt feststellen – Google gibt die Daten der Bewerter nicht heraus.

Das ist aber kein Hindernis: Gerade bei anonymen Bewertungen, bei denen Sie den Verfasser keinem konkreten Kundenkontakt zuordnen können, sind die Erfolgschancen einer anwaltlichen Löschung oft besonders gut.

Kann eine bereits gelöschte Bewertung wieder auftauchen?

In seltenen Fällen können Bewerter eine Reaktivierung beantragen. Hierfür ist in der Praxis meist nötig, dass der Bewerter einen Beweis, der seine Aussage oder zumindest die Kundenbeziehung belegt erbringt. Nach einer professionellen anwaltlichen Löschung ist dieses Risiko eher gering.

Lassen sich auch ältere Bewertungen noch entfernen?

Ja. Es gibt keine Frist, nach der eine Bewertung unangreifbar wird. Ältere Rezensionen schaden Ihrem Ruf ähnlich stark wie neuere Bewertungen und sollten daher ebenfalls entfernt werden.

Kann Google Bewertungen grundsätzlich deaktivieren?

Nein,  Google stellt die Bewertungsfunktion Nutzern zur Verfügung und lässt sich nicht dazu zwingen, diese abzuschalten.

Die einzige Möglichkeit wäre das Löschen des gesamten Google Unternehmensprofils – was wir in aller Regel nicht empfehlen.

Wie hoch sind die Kosten pro Bewertung?

Die Löschung von negativen Google Bewertungen ist für die Mandanten oft kostenfrei, da betriebliche Rechtsschutzversicherungen meist die Kosten vollständig übernehmen. Gerne klären wir für Sie unverbindlich die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung ab. 

Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, halten sich die Kosten in Grenzen. 

Die meisten Mandanten beauftragen uns direkt mit der Löschung mehrerer bzw. aller negativen Bewertungen, die sie haben.

Ab 10 Bewertungen greift unser besonders günstiger Mengenrabatt von 79 € pro Bewertung.

Was ist, wenn meine Versicherung die Kosten nicht übernimmt?

Sofern Sie eine betriebliche Rechtsschutzversicherung haben, klären wir gerne bei der Versicherung ab, ob diese die Kosten für die Löschungen übernimmt. 

In den meisten Fällen tragen die Versicherungen die Kosten. Sollte Ihre Versicherung die Kosten nicht übernehmen, werden wir nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch tätig.

Sie entscheiden nach dem kostenlosen Check und dem transparenten Angebot selbst.

Keine automatischen Kosten, kein Druck.

Wie lange dauert eine Löschung in der Regel?

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit nur wenige Tage.

Um den Schaden einer negativen Bewertung möglichst gering zu halten, ist es ratsam zügig mit der Löschung zu beginnen.

Je länger schlechte Bewertungen in Ihrem Profil zu lesen sind, desto stärker leidet Ihr guter Ruf.

Warum sollte ich Rechtsanwälte und keine Werbeagentur mit der Löschung der Bewertung beauftragen?

Einige Werbeagenturen versprechen, Bewertungen zu löschen, greifen dabei aber oft auf pauschale Vorlagen oder Standard-E-Mails zurück, die bei den Plattformen kaum Wirkung zeigen.

Oft gefährden solche halbherzigen Versuche sogar Ihre Chancen auf eine spätere erfolgreiche Löschung.

Bei BewertungsSchirm übernehmen unsere spezialisierten Rechtsanwälte die Prüfung und Kommunikation mit den Plattformen.

Plattformen wie Google, Trustpilot, Tripadvisor oder Kununu reagieren auf juristisch fundierte Schreiben von unseren Anwälten meist innerhalb weniger Tage.  

Sie profitieren bei uns von einem seriösen juristischen Vorgehen und Löschquoten von deutlich über 90%.

Sie haben Fragen?

Schreiben Sie uns gerne über das Formular oder per E-Mail an info@bewertungs-schirm.de.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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