📋 Das Wichtigste in Kürze
  • Google bietet keine Funktion, um Rezensionen vollständig auszuschalten. Jedes Unternehmen, das im Google-Index existiert, kann bewertet werden, auch ohne Google-Business-Profil.
  • Wer sein Google-Business-Profil löscht, verliert alle positiven Bewertungen dauerhaft. Das ist für die meisten Unternehmen keine sinnvolle Option.
  • Die einzige rechtssichere Möglichkeit, negative Google-Rezensionen zu entfernen, ist die anwaltliche Beanstandung auf Basis konkreter Rechtsverstöße. BewertungsSchirm erzielt dabei bei Google über 90 % Erfolgsquote.

Kann man Google Rezensionen einfach ausschalten?

Die Antwort ist klar: Nein. Google stellt Unternehmen keine Funktion zur Verfügung, mit der Bewertungen deaktiviert oder ausgeschaltet werden können. Wer ein Unternehmen betreibt, das im Google-Index erscheint, kann bewertet werden. Das gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen aktiv ein Google-Business-Profil pflegt oder nicht. Selbst wenn kein Profil vorhanden ist, legt Google automatisch einen Eintrag für das Unternehmen an, sobald ausreichend öffentliche Daten vorhanden sind, und dieser Eintrag ist sofort bewertungsfähig.

Diese Situation ist für viele Unternehmen überraschend und frustrierend: Man hat nie aktiv eine Präsenz auf Google erstellt und findet sich dennoch mit negativen Bewertungen konfrontiert, auf die man scheinbar keinen Einfluss hat. Das ist die Grundkonstruktion von Googles Bewertungssystem, die auf möglichst vollständige Informationen für Verbraucher ausgerichtet ist, nicht auf die Interessen der Unternehmen.

Zahlreiche Unternehmen fragen deshalb, ob es eine Hintertür gibt: ein technischer Trick, eine juristische Konstruktion oder ein Antrag bei Google, mit dem Bewertungen komplett deaktiviert werden können. Die Antwort bleibt nein. Was jedoch möglich ist: konkrete rechtswidrige Rezensionen auf juristischem Weg zu löschen und das Profil so aktiv zu steuern, dass negative Einzelbewertungen weniger Gewicht haben.

Was passiert, wenn das Google-Business-Profil gelöscht wird?

Manche Unternehmen denken, das Problem mit Google-Bewertungen zu umgehen, indem sie ihr Google-Business-Profil einfach löschen. Dieser Gedanke klingt logisch, ist aber aus mehreren Gründen problematisch. Erstens: Google erstellt nach der Löschung des aktiv gepflegten Profils häufig einen neuen automatischen Eintrag, der weiterhin bewertbar ist. Das Unternehmen hat dann keinen Zugriff mehr auf den Eintrag und kann weder auf Bewertungen antworten noch neue Inhalte hinzufügen.

Zweitens und noch schwerwiegender: Mit dem Google-Business-Profil verschwinden auch alle bisher gesammelten positiven Bewertungen. Diese sind dauerhaft weg und können nicht wiederhergestellt werden. Für Unternehmen, die über Jahre hinweg gute Bewertungen aufgebaut haben, ist das ein erheblicher Verlust von Reputation und Sichtbarkeit. Das Google-Ranking ist unter anderem von der Anzahl und Qualität der Bewertungen abhängig. Wer sein Profil löscht, verliert nicht nur Bewertungen, sondern auch seine lokale Suchmaschinenposition.

Die Empfehlung lautet daher fast immer: Das Google-Business-Profil behalten, aktiv pflegen und statt Ausschalten die rechtswidrigen Bewertungen gezielt löschen lassen.

Welche Alternativen zum Ausschalten gibt es?

Da das vollständige Ausschalten nicht möglich ist, stellt sich die Frage, welche legitimen Optionen Unternehmen haben. Es gibt drei Hauptansätze, die jedoch sehr unterschiedliche Erfolgschancen bieten.

Der erste Ansatz ist das aktive Einhölen positiver Bewertungen. Wenn viele zufriedene Kunden ihre positiven Erfahrungen teilen, verlieren einzelne negative Bewertungen rechnerisch an Gewicht. Dieser Ansatz ist langfristig sinnvoll, hilft aber nicht gegen gezielt gefälschte oder rechtswidrige Bewertungen, die den Gesamtdurchschnitt stark belasten.

Der zweite Ansatz ist das Melden von Bewertungen über die Google-eigene Funktion („Rezension melden“). Diese Funktion ist in der Praxis jedoch wenig wirksam. Google löscht Bewertungen auf Basis eigener Meldungen nur sehr selten und nur dann, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die Richtlinien vorliegt. Standardisierte Meldungen ohne konkrete Begründung werden in der Regel abgelehnt.

Der dritte und wirksamste Ansatz ist die anwaltliche Beanstandung. Wenn eine Bewertung rechtswidrige Inhalte enthält, also unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Hinweise auf eine fehlende Kundenbeziehung, kann ein Anwalt diese Rechtswidrigkeit substanziiert gegenüber Google geltend machen. Google ist dann gesetzlich verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und im Falle eines nachgewiesenen Rechtsverstoßes zu löschen.

Rechtswidrige Rezensionen löschen lassen: Wann ist das möglich?

Nicht jede negative Google-Rezension ist löschbar. Echte Kundenmeinungen, auch sehr kritische, sind durch die Meinungsfreiheit geschützt und können nicht allein deshalb entfernt werden, weil sie dem Unternehmen nicht gefallen. Löschbar sind Bewertungen, die folgende Eigenschaften aufweisen:

Unwahre Tatsachenbehauptungen: Wenn eine Bewertung konkrete Behauptungen über das Unternehmen, seine Mitarbeiter, seine Produkte oder seine Dienstleistungen enthält, die nachweislich falsch sind, handelt es sich um eine Rechtsverletzung. Das Unternehmen muss substanziiert darlegen können, warum die Behauptung falsch ist. Pauschale Gegendarstellungen reichen nicht aus.

Keine Kundenbeziehung: Wenn eine Person eine Bewertung abgibt, aber nachweislich nie Kundin oder Kunde des Unternehmens war, fehlt die Grundlage für eine echte Bewertung. Dieser Fall tritt bei Fake-Bewertungen von Wettbewerbern oder bei gezielten Hetzkampagnen auf. Das Unternehmen muss die fehlende Kundenbeziehung substanziiert darlegen können, ohne zwingend den Verfasser identifizieren zu müssen.

Schmähkritik: Wenn eine Bewertung keinen sachlichen Bezug zur Unternehmensleistung hat, sondern ausschließlich auf persönliche Herabwürdigung oder Beleidigung abzielt, spricht man rechtlich von Schmähkritik. Sie ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.

So läuft das anwaltliche Verfahren bei BewertungsSchirm ab

Betroffene Unternehmen senden uns die entsprechende Google-Rezension zur kostenlosen Erstprüfung über das Formular auf bewertungs-schirm.de. Unsere Rechtsanwälte prüfen dann, ob und auf welcher rechtlichen Grundlage eine Löschung möglich ist. Diese Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail.

Wenn eine Löschbarkeit festgestellt wird, erarbeiten unsere Anwälte eine substanziierte Beanstandung an Google. Diese geht über die einfache Meldung über das Google-Interface hinaus: Sie richtet sich an Googles Rechtsabteilung und legt den konkreten Rechtsverstoß dar. Google ist dann verpflichtet zu prüfen und bei einem nachgewiesenen Verstoß zu löschen. Bei Google erzielen wir auf diesem Weg eine Erfolgsquote von über 90 %.

Typische Fälle aus der anwaltlichen Praxis

In der täglichen Praxis begegnen uns bei Google-Rezensionen immer wiederkehrende Muster. Ein häufiger Fall ist die Bewertung mit einem Stern ohne Textinhalt. Diese lässt sich oft dann anfechten, wenn das Unternehmen substanziiert darlegen kann, dass der Bewerter nie Kunde war. Google prüft in solchen Fällen, ob zwischen der E-Mail-Adresse des Bewerters und dem Unternehmen eine nachweisbare Verbindung besteht.

Ein weiterer typischer Fall ist die inhaltlich falsche Behauptung: „Das Unternehmen hat meinen Auftrag verloren“ oder „Die Mitarbeiter haben mich diskriminiert.“ Wenn das Unternehmen belegen kann, dass diese Behauptungen unwahr sind, zum Beispiel weil der genannte Auftrag nachweislich erfolgreich abgeschlossen wurde, ist die Bewertung anfechtbar.

Besonders problematisch sind koordinierte negative Kampagnen, bei denen in kurzer Zeit mehrere 1-Stern-Bewertungen von verschiedenen Konten eingehen. Auch hier bietet der anwaltliche Weg die besten Chancen, da Muster erkannt und substanziiert dargelegt werden können.

Häufige Fragen

Kann ich meine Google-Bewertungen privat stellen?

Nein. Google bietet keine Funktion, mit der Bewertungen für die Öffentlichkeit ausgeblendet werden können. Alle Bewertungen sind für jeden Nutzer sichtbar, der nach dem Unternehmen sucht.

Wie lange dauert es, bis Google eine Bewertung löscht?

Das hängt von der Art der Beanstandung ab. Einfache Meldungen über das Google-Interface werden oft innerhalb weniger Tage beantwortet, häufig jedoch abgelehnt. Anwaltliche Beanstandungen dauern in der Regel länger, führen aber deutlich häufiger zum Erfolg.

Was kostet die anwaltliche Löschung?

Die Erstprüfung bei BewertungsSchirm ist kostenlos. Die Kosten für das weitere Verfahren richten sich nach dem Umfang der Beanstandung und werden nach dem Erstgespräch transparent dargestellt.

Kann ich auch alte Bewertungen löschen lassen?

Ja. Auch ältere Google-Rezensionen können anwaltlich beanstandet werden, sofern sie rechtswidrige Inhalte aufweisen. Es gibt keine gesetzliche Verjährungsfrist, die ein Vorgehen gegen alte Bewertungen grundsätzlich ausschließt.

Anonyme Bewertungen besonders angreifbar: Die meisten negativen Bewertungen stammen von anonymen Profilen. Anonyme Bewerter können ihren Kundenstatus in der Regel nicht nachweisen, was eine rechtliche Löschung in vielen Fällen erst möglich macht. Unsere Anwälte prüfen kostenlos, ob das auf Ihre Bewertung zutrifft.
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