- Negative Zahnarztbewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder ohne echten Patientenkontakt können anwaltlich zur Löschung gebracht werden. Reine Meinungsäußerungen dagegen müssen grundsätzlich hingenommen werden.
- Das Schweigegebot begrenzt, was Zahnärzte in öffentlichen Antworten sagen dürfen. Deshalb sollten Zahnarztpraxen nie eigenständig mit Jameda oder anderen Portalen verhandeln, sondern anwaltliche Unterstützung nutzen.
- Bei Google erzielen wir eine Erfolgsquote von über 90 % bei der anwaltlichen Beanstandung rechtswidriger Bewertungen. Bei Jameda bestehen durch die BGH-Rechtsprechung zum Behandlungsnachweis ebenfalls gute Löschchancen.
- Warum Zahnarztbewertungen so entscheidend sind
- Wann ist eine Zahnarztbewertung löschbar?
- Das Schweigegebot als besondere Herausforderung
- Relevante Plattformen für Zahnarztbewertungen
- Google-Bewertungen beim Zahnarzt löschen lassen
- Jameda-Bewertungen löschen: BGH-Rechtsprechung
- Schritt für Schritt: Das richtige Vorgehen
- Häufige Fragen
Warum Zahnarztbewertungen so entscheidend sind
Die Wahl eines Zahnarztes ist für Patienten eine besonders persönliche Entscheidung. Die Behandlung findet in einem intimen körperlichen Bereich statt, der bei vielen Menschen mit Angst und Unbehagen verbunden ist. Vertrauen in den behandelnden Arzt ist deshalb ein zentrales Entscheidungskriterium. Und dieses Vertrauen wird heute zu einem großen Teil durch Online-Bewertungen aufgebaut oder erschüttert.
Patienten, die einen neuen Zahnarzt suchen, lesen fast immer die Bewertungen auf Google, Jameda oder anderen Portalen. Eine einzelne sehr negative Bewertung kann dazu führen, dass Neupatienten sich für eine andere Praxis entscheiden, selbst wenn die übrige Bewertungslage gut ist. In Zeiten des Fachkräftemangels im Gesundheitsbereich wirken schlechte Bewertungen auch auf potenzielle Mitarbeiter ab, die eine Praxis wählen, bei der die öffentliche Wahrnehmung positiv ist.
Für Zahnarztpraxen ist ein aktives Bewertungsmanagement deshalb kein Luxus, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Das bedeutet: Rechtswidrige Bewertungen zügig beanstanden und löschen lassen, zufriedene Patienten aktiv um positive Bewertungen bitten und die eigene Online-Präsenz konsequent pflegen.
Wann ist eine Zahnarztbewertung löschbar?
Die Grenzziehung zwischen löschbaren und nicht-löschbaren Bewertungen folgt dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Meinungsfreiheit. Reine Meinungsäußerungen, also subjektive Einschätzungen des Patienten über seine Erfahrung, sind grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt und können nicht allein deshalb gelöscht werden, weil sie negativ sind.
Löschbar sind dagegen Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Das sind konkrete sachliche Behauptungen über die Praxis, den Arzt oder eine Behandlung, die nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen. Die Behandlungsunterlagen und Dokumentation der Praxis sind dabei häufig der Schlüssel: Sie können belegen, dass eine bestimmte Behauptung mit dem tatsächlichen Behandlungsverlauf nicht übereinstimmt.
Löschbar sind außerdem Bewertungen, die Schmähkritik darstellen. Schmähkritik liegt vor, wenn eine Bewertung keine sachliche Auseinandersetzung mit der Behandlung oder der Praxis enthält, sondern ausschließlich auf die persönliche Herabwürdigung des Arztes oder des Praxisteams abzielt. Der Unterschied zwischen erlaubter scharfer Kritik und unzulässiger Schmähkritik ist im Einzelfall oft schwer zu ziehen und erfordert anwaltliche Beurteilung.
Schließlich sind Bewertungen löschbar, bei denen substanziierte Hinweise darauf vorliegen, dass die bewertende Person kein tatsächlicher Patient der Praxis war. Fake-Bewertungen von Wettbewerbern, entäuschten Bewerbern oder Personen mit persönlichen Motiven fallen in diese Kategorie. Das Vorliegen einer echten Patientenbeziehung ist eine Grundvoraussetzung für eine berechtigte Bewertung.
Das Schweigegebot als besondere Herausforderung für Zahnarztpraxen
Zahnarztpraxen befinden sich in einer rechtlich besonders komplexen Situation, wenn es um öffentliche Reaktionen auf Bewertungen geht. Das ärztliche Schweigegebot nach § 9 MBO-Ä und § 203 StGB verbietet es, ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten Informationen über die Behandlung offenzulegen. Das gilt auch für öffentliche Antworten auf Bewertungsportalen.
In der Praxis bedeutet das: Eine Zahnarztpraxis kann in der öffentlichen Antwort auf eine negative Bewertung nicht erklären, was tatsächlich bei der Behandlung passiert ist, ohne damit möglicherweise Patientendaten preiszugeben. Sie kann nicht schreiben „Ihre Beschwerden über die Behandlung am [Datum] entsprechen nicht dem, was wir dokumentiert haben“, ohne implizit Bestätigung zu geben, dass an dem genannten Datum eine Behandlung stattfand.
Diese Einschränkung macht Zahnarztpraxen in der öffentlichen Debatte gegenüber Bewertenden strukturell benachteiligt. Während ein Restaurant konkret widersprechen kann, was bei einem Besuch passiert ist, kann eine Zahnarztpraxis das häufig nicht. Deshalb ist für Zahnarztpraxen die anwaltliche Löschung der Bewertung besonders wichtig: Sie löscht das Problem, anstatt in einer öffentlichen Debatte den Kürzeren zu ziehen.
Relevante Plattformen für Zahnarztbewertungen
Zahnarztpraxen können auf einer Vielzahl von Plattformen bewertet werden. Google ist die bedeutsamste, weil Bewertungen dort direkt in den Suchergebnissen und auf Google Maps erscheinen. Jeder, der nach einer Zahnarztpraxis sucht, sieht die Google-Bewertungen als erstes. Jameda ist das bekannteste spezifisch auf den deutschen Medizinbereich ausgerichtete Bewertungsportal.
Darüber hinaus sind sanego, arzt-auskunft.de und doctolib relevante Portale, auf denen Zahnarztpraxen bewertet werden können. Jedes Portal hat eigene Richtlinien und Beschwerdeprozesse. Die Rechtsprechung zu Bewertungsportalen im Allgemeinen und zu Jameda im Besonderen ist ein wichtiger Rahmen für das Vorgehen.
Google-Bewertungen beim Zahnarzt löschen lassen
Google ist für Zahnarztpraxen die wichtigste Plattform und gleichzeitig die, bei der anwaltlich die besten Ergebnisse erzielt werden. Bei nachgewiesenen Rechtsverstößen, also unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, hat eine substanziierte anwaltliche Beanstandung bei Google eine sehr hohe Erfolgsquote.
Wichtig dabei ist die Substanz der Beanstandung. Eine einfache Meldung über die Google-eigene Funktion („Rezension melden“) reicht in den meisten Fällen nicht aus. Google lehnt standardisierte Meldungen ohne konkrete Begründung regelmäßig ab. Eine anwaltliche Beanstandung, die präzise benennt, welche Textstelle aus welchem rechtlichen Grund unzulässig ist, und die direkt an Googles Rechtsabteilung adressiert wird, führt dagegen in weitaus mehr Fällen zur Löschung.
Jameda-Bewertungen löschen: Die BGH-Rechtsprechung
Bei Jameda gibt es eine spezifische rechtliche Grundlage, die Zahnarztpraxen kennen sollten. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Jameda-Entscheidung (BGH VI ZR 1244/20) entschieden, dass Jameda bei substanziierten Beanstandungen verpflichtet ist zu prüfen, ob die Bewertung von einem tatsächlichen Patienten stammt. Wenn der Bewerter keinen entsprechenden Nachweis erbringen kann, muss Jameda die Bewertung löschen.
Das ist ein starkes Mittel bei Fake-Bewertungen oder bei Bewertungen von Personen, die nachweislich keinen Behandlungskontakt hatten. Die Praxis muss substanziiert darlegen, warum Zweifel an der Echtheit des Patientenkontakts bestehen. Je konkreter diese Darlegung ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Jameda den Prüfprozess einleitet und die Bewertung letztendlich entfernt.
Zahnarztpraxen sollten bei Jameda nicht eigenständig mit dem Kundenservice in Kontakt treten oder formlose Meldungen einreichen. Jameda hat eigene Interessen daran, Bewertungen zu behalten, und informelle Anfragen führen selten zum Ziel. Die anwaltliche Beanstandung auf Basis des BGH-Urteils ist der erfolgversprechende Weg.
Schritt für Schritt: Das richtige Vorgehen
Wenn eine Zahnarztpraxis eine negative Bewertung erhält, die möglicherweise rechtswidrig ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen. Zunächst sollte die Bewertung vollständig dokumentiert werden, also Screenshot mit Datum, Plattform und Bewertungstext. Dann sollte die Bewertung auf konkrete Rechtsverstöße geprüft werden: Enthält sie nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen? Fehlt ein echter Patientenkontakt? Handelt es sich um Schmähkritik?
Diese Prüfung übernimmt BewertungsSchirm kostenlos. Sie senden uns die Bewertung über das Formular, unsere Anwälte prüfen den Sachverhalt und teilen Ihnen mit, ob und auf welchem Weg eine Löschung möglich ist. Wenn eine Löschung möglich ist, führen wir die Beanstandung durch und koordinieren den gesamten Prozess bis zur Löschung. Die Praxis selbst muss dabei keine Patientendaten preisgeben und hat keinen direkten Kontakt mit der Plattform.
Häufige Fragen
Kann ich als Zahnarzt eine Bewertung kommentieren, wenn ich das Schweigegebot beachte?
Ja, aber nur mit äußerster Vorsicht und nach anwaltlicher Beratung. In der Antwort dürfen keine Patientendaten preisgegeben werden, also keine Hinweise auf den Behandlungsinhalt, das Datum oder sonstige medizinische Details. Eine allgemeine Antwort, die das Engagement für Patientenzufriedenheit betont, ist möglich. In den meisten Fällen ist die Löschung der Bewertung jedoch der bessere Weg.
Muss ich als Zahnarzt eine falsche Bewertung einfach hinnehmen?
Nein. Wenn eine Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, Schmähkritik darstellt oder von jemandem ohne echten Patientenkontakt stammt, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. BewertungsSchirm prüft kostenlos, ob und wie eine Löschung möglich ist.
Was ist, wenn ich vermute, dass ein Wettbewerber die Bewertung geschrieben hat?
Wenn substanziierte Hinweise auf eine Fake-Bewertung vorliegen, zum Beispiel eine sehr suspekte Formulierung oder zeitliche Auffälligkeiten, können diese Hinweise in der Beanstandung berücksichtigt werden. Den Verfasser zweifelsfrei zu identifizieren ist jedoch selten möglich, und notwendig ist es auch nicht: Die Löschung erfolgt auf Basis des Inhalts und des fehlenden Patientenkontakts, nicht auf Basis der Identität des Verfassers.
Ihre Zahnarztbewertung löschbar?
Unsere Anwälte prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihre negative Bewertung die Voraussetzungen für eine Löschung erfüllt.
Sie erhalten Ihr Ergebnis schnell und bequem per E-Mail.
