- Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB und DSGVO untersagt Ärzten, auf Bewertungen mit patientenbezogenen Inhalten zu antworten.
- Selbst eine scheinbar unverfängliche Antwort kann die Schweigepflicht verletzen, wenn sie das Behandlungsverhältnis bestätigt.
- Die bessere Strategie ist in der Regel nicht die Antwort, sondern die rechtliche Löschung der Bewertung.
- Der BGH hat Jameda 2018 zur Neutralität verpflichtet (VI ZR 30/17). Verstöße gegen diese Pflicht stärken den Anspruch auf Löschung.
- Gute Löschchancen bei der rechtlichen Löschung von Arztbewertungen.
Das Dilemma der Ärzte auf Jameda
Keine andere Branche ist von Online-Bewertungen so stark betroffen wie der medizinische Bereich. Auf Jameda können Patienten ihre behandelnden Ärzte öffentlich bewerten. Das schafft für Ärzte eine besondere Zwickmühle: Eine negative Bewertung öffentlich zu widerlegen ist kaum möglich, ohne dabei gegen die ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen.
Wer unberechtigt negativ bewertet wird, möchte sich natürlich verteidigen. Aber jede Reaktion, die auch nur andeutet, dass die bewertende Person tatsächlich Patientin oder Patient war, kann eine schwerwiegende Verletzung der Schweigepflicht darstellen.
Was die ärztliche Schweigepflicht bedeutet
Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 203 Absatz 1 Nr. 1 StGB verankert. Danach macht sich strafbar, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist. Patientendaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders sensible personenbezogene Daten. Eine öffentliche Bestätigung oder Verneinung eines Behandlungsverhältnisses stellt bereits eine solche Verarbeitung dar.
Was Ärzte auf Bewertungen antworten dürfen
Grundsätzlich erlaubt sind allgemeine Informationen zur Praxis, etwa Hinweise auf die Sprechzeiten, die Ausstattung oder das Leistungsspektrum. Nicht erlaubt ist dagegen alles, was den konkreten Bewertenden identifizieren oder ein Behandlungsverhältnis bestätigen könnte.
Warum Löschung besser ist als eine Antwort
Die ärztliche Schweigepflicht macht Antworten auf Bewertungen zu einem juristischen Minenfeld. Das ist einer der Gründe, warum die Löschung einer unberechtigten Bewertung in der Regel die deutlich bessere Strategie ist. Eine erfolgreiche Löschung beseitigt das Problem vollständig, während eine Antwort das Problem bestenfalls abmildert und gleichzeitig rechtliche Risiken schafft.
BGH-Urteil zur Jameda-Neutralitätspflicht
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Februar 2018 (Az. VI ZR 30/17, BGH-Pressemitteilung) entschieden, dass Jameda als Bewertungsplattform zur Neutralität gegenüber allen bewerteten Ärzten verpflichtet ist. Eine Ungleichbehandlung bezahlender Premiumkunden gegenüber nicht zahlenden Ärzten ist rechtswidrig.
Wenn Jameda bei der Bearbeitung von Löschanträgen eigene Richtlinien nicht konsequent anwendet oder bezahlende Nutzer bevorzugt, kann das die Rechtsposition des betroffenen Arztes im Streit um eine Löschung stärken.
So fordern Sie die Löschung erfolgreich an
Bewertung analysieren: Zunächst ist zu prüfen, ob die Bewertung konkrete falsche Tatsachenbehauptungen enthält, ob es sich um Schmähkritik handelt, oder ob begründete Zweifel bestehen, ob die Bewertung von einem echten Patienten stammt.
Meldung bei Jameda: Die erste Meldung erfolgt direkt auf der Plattform mit konkreter und sachlicher Begründung. Pauschale Meldungen ohne Begründung werden in der Regel abgelehnt.
Anwaltliches Vorgehen: Bei Ablehnung oder Nichtreaktion ist ein formelles anwaltliches Schreiben an Jameda der nächste Schritt. Dabei wird auf die BGH-Rechtsprechung zu Prüfpflichten (BGH VI ZR 34/15) und die Neutralitätspflicht (BGH VI ZR 30/17) verwiesen.
Alles Weitere zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Jameda-Bewertung löschen lassen.
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