- Booking.com verifiziert jede Buchung, bevor Gäste bewerten können. Das schließt Fake-Bewertungen von außen weitgehend aus.
- Trotzdem können verifizierte Gäste inhaltlich falsche oder rechtswidrige Bewertungen hinterlassen, die löschbar sind.
- Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Pauschalbeleidigungen verstoßen gegen geltendes Recht und die Booking-Richtlinien.
- Der BGH (VI ZR 1244/20) verpflichtet Plattformen wie Booking.com, bei substanziierten Hinweisen auf unzulässige Bewertungen tätig zu werden.
- Gute Löschchancen bei der anwaltlichen Löschung von Hotelbewertungen auf Booking.com.
Das Booking.com Bewertungssystem: Verifiziert, aber nicht fehlerfrei
Booking.com setzt auf ein Buchungsverifikationssystem: Nur Gäste, die tatsächlich über die Plattform gebucht und eingecheckt haben, dürfen eine Bewertung abgeben. Das macht Booking.com zwar deutlich resistenter gegen Fake-Bewertungen von außen als etwa Google. Es bedeutet aber keineswegs, dass alle Bewertungen rechtmäßig sind.
Echte Gäste können falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen, übertriebene oder beleigende Aussagen treffen oder Dinge behaupten, die schlicht nicht stattgefunden haben. In solchen Fällen haben Unterkunftsbetreiber klare rechtliche Ansprüche auf Löschung.
Entscheidend ist dabei: Bei Booking.com ist der Angriffspunkt nicht der fehlende Kundenkontakt (dieser ist durch das System belegt), sondern der Inhalt der Bewertung selbst. Die rechtliche Argumentation muss sich auf das stützen, was in der Bewertung steht, nicht darauf, wer sie verfasst hat.
Unwahre Tatsachenbehauptungen: Was ist löschbar?
Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die dem Beweis zugänglich ist, also als wahr oder falsch nachweisbar ist. Typische Beispiele aus Hotelbewertungen:
- „Das Zimmer war nicht gereinigt“ obwohl ein lückenlosem Reinigungsprotokoll das Gegenteil belegt
- „Das WLAN hat überhaupt nicht funktioniert“ obwohl Logs zeigen, dass das Gerät des Gastes verbunden war
- „Wir haben keine Handtücher bekommen“ obwohl der Check-in-Bericht das Gegenteil dokumentiert
- „Das Frühstück war nicht inklusive“ obwohl der Buchungsumfang Frühstück ausdrücklich enthält
- Falsche Angaben zur Zimmerausstattung, die auf den Fotos und in der Buchungsbestätigung klar beschrieben sind
Solche Bewertungen sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Nach §§ 185, 186, 187 StGB und den §§ 823, 1004 BGB (analog) besteht ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung. Booking.com ist nach dem BGH-Urteil VI ZR 1244/20 verpflichtet, diese Bewertungen auf substanziierten Hinweis hin zu prüfen und zu entfernen.
Schmähkritik und Pauschalverunglimpfung
Neben konkreten falschen Behauptungen gibt es eine weitere Kategorie: die Schmähkritik. Darunter versteht man Aussagen, deren Ziel nicht die sachliche Auseinandersetzung mit einem Erlebnis ist, sondern die gezielte Herabsetzung einer Person oder eines Unternehmens.
Typische Beispiele:
- Pauschale Beleidigungen des Personals ohne konkreten Vorfall („absolut unhöfliche Mitarbeiter, die einen wie Dreck behandeln“)
- Übertriebene und sachlich nicht nachvollziehbare Verurteilungen („das schlimmste Hotel meines Lebens, kriminell“)
- Aussagen, die erkennbar darauf abzielen, den Betrieb zu schädigen, ohne dass ein echtes sachliches Anliegen dahintersteht
Solche Bewertungen überschreiten die Grenzen der Meinungsfreiheit. Sie sind löschbar, auch wenn sie formal von einem verifizierten Gast stammen.
Was ist durch die Meinungsfreiheit geschützt?
Nicht jede negative Bewertung ist löschbar. Das sollten Unterkunftsbetreiber realistisch einschätzen. Folgende Bewertungen sind grundsätzlich durch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) geschützt und müssen hingenommen werden:
- Subjektive Einschätzungen, die als solche erkennbar sind („Ich fand das Zimmer zu klein für den Preis“)
- Echte, wenn auch harte Kritik an einem tatsächlich erlebten Mangel („Das Frühstücksbuffet war für ein 4-Sterne-Hotel enttäuschend“)
- Wertungen, die auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhen, selbst wenn der Betreiber das anders sieht
Der Unterschied liegt darin, ob eine Aussage dem Beweis zugänglich ist (Tatsache) oder ob sie eine persönliche Einschätzung wiedergibt (Meinung). Meinungen dürfen auch negativ sein, solange sie nicht in Schmähkritik oder Beleidigung übergehen.
Der rechtliche Weg zur Löschung bei Booking.com
Es gibt zwei Wege, eine unzulässige Bewertung bei Booking.com entfernen zu lassen.
Weg 1: Eigenständige Meldung über das Extranet. Unterkunftsbetreiber können Bewertungen im Booking.com Partner-Portal melden. Booking.com prüft dann intern, ob ein Verstoß gegen die Plattformrichtlinien vorliegt. Dieser Weg ist kostenlos, führt aber in vielen Fällen nicht zum Erfolg, weil interne Prüfer häufig zugunsten des Bewertenden entscheiden und der rechtliche Druck fehlt.
Weg 2: Anwaltliches Schreiben. Ein auf Bewertungsrecht spezialisierter Anwalt fordert Booking.com schriftlich auf, die Bewertung zu entfernen. Er benennt dabei konkret die rechtlichen Grundlagen und legt die Beweise vor, die die Unwahrheit der Behauptung belegen. Booking.com ist nach dem BGH-Urteil VI ZR 1244/20 zur Prüfung und Entfernung verpflichtet, sobald ein substanziierter Löschungshinweis eingeht.
In der Praxis führt das anwaltliche Vorgehen deutlich zuverlässiger zur Löschung. Booking.com reagiert auf rechtliche Beanstandungen erfahrungsgemäß schneller und konsequenter als auf einfache Nutzer-Meldungen.
Warum ein spezialisierter Anwalt entscheidend ist
Die entscheidende Frage ist nicht, ob eine Bewertung sich falsch anfühlt, sondern ob sie rechtlich als unzulässig qualifiziert werden kann. Das erfordert eine präzise juristische Bewertung: Ist die Aussage eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung? Überschreitet sie die Grenze zur Schmähkritik? Liegt ein Verstoß gegen die Booking-Richtlinien vor?
Ein spezialisierter Anwalt erkennt das sofort und weiß, welche Formulierungen in der Beanstandung Booking.com zur Prüfung verpflichten. Er bündelt alle verfügbaren Beweise, formuliert das Löschbegehren rechtssicher und geht im Weigerungsfall gerichtlich vor.
Für Unterkunftsbetreiber lohnt sich der Aufwand: Eine negative Bewertung bei Booking.com, die dauerhaft sichtbar bleibt, kostet Buchungen. Gute Löschchancen bei der anwaltlichen Löschung von Hotelbewertungen auf Booking.com.
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