Über die Autoren

Dennis Morgenstern LL.M. MBA
Wirtschaftsjurist
Geschäftsführer
Frame for Business GmbH

Florian Decker
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Angestellter Rechtsanwalt
Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Schultheiß

📋 Das Wichtigste in Kürze

Negative Bewertungen auf mobile.de können den Ruf von Autohändlern erheblich schädigen. Viele davon sind rechtlich angreifbar.

Der BGH (VI ZR 1244/20) und das OLG Stuttgart (4 U 17/22) haben klar gestellt: Plattformen müssen Bewertungen prüfen, wenn ein Unternehmen den Kundenkontakt bestreitet. Gelingt der Nachweis nicht, ist die Bewertung zu löschen.

Je länger eine rechtswidrige Bewertung online steht, desto größer der Schaden. Frühzeitiges Handeln ist entscheidend.

mobile.de ist für viele Autohändler einer der wichtigsten Vertriebskanäle in Deutschland. Interessenten nutzen die Plattform gezielt, um Angebote zu vergleichen und einen passenden Händler zu finden. Neben Preis, Ausstattung und Standort spielt dabei ein Faktor eine immer größere Rolle: die Bewertung des Händlers.

Die wachsende Bedeutung von Händlerbewertungen auf mobile.de

Kaufentscheidungen werden heute nicht mehr allein auf Basis von Fahrzeugdaten getroffen. Vielmehr steht die Frage im Vordergrund, ob ein Händler vertrauenswürdig ist, insbesondere wenn der Verkauf online angebahnt wird und der Kunde den Händler nicht kennt. Zudem werden die Bewertungen von mobile.de mit jedem Angebot präsentiert.

mobile.de Händlerbewertung Anzeige

Bewertungen anderer Nutzer dienen dabei als entscheidende Orientierung. Schon eine einzelne negative Bewertung kann ausreichen, um Zweifel zu erzeugen und einen Interessenten zum nächsten Anbieter wechseln zu lassen.

Wann Händlerbewertungen rechtlich angreifbar sind

Ob eine Bewertung zulässig ist, hängt davon ab, ob sie noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder bereits eine unzulässige Rechtsverletzung darstellt. Entscheidend ist, ob eine tatsächliche Grundlage, insbesondere eine echte geschäftliche Erfahrung mit dem Händler, besteht oder ob eine solche lediglich suggeriert wird.

Wenn eine negative Bewertung abgegeben wird, obwohl kein ernsthafter Kontakt zum Händler bestand, kann dies rechtlich problematisch sein. Denn die Bewertung vermittelt gegenüber anderen Nutzern den Eindruck einer realen Erfahrung. Fehlt diese Grundlage, entsteht eine verzerrte Darstellung des Händlers.

Auch Bewertungen, die auf falschen Tatsachen beruhen oder in beleidigender Form abgegeben werden, sind nicht geschützt. In solchen Fällen bestehen regelmäßig gute Chancen, eine Löschung zu erreichen.

mobile.de Bewertungsmaske

Aktuelle Rechtsprechung stärkt Autohändler

Auch wenn es bislang kaum spezifische Urteile zu mobile.de gibt, ist die Rechtslage betreffend Online-Bewertungen mittlerweile sehr klar. Bewertungsplattformen werden von der Rechtsprechung einheitlich behandelt, unabhängig davon, um welches Portal es konkret geht.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 9. August 2022, VI ZR 1244/20) hat entschieden, dass Plattformen verpflichtet sind, Bewertungen zu prüfen, sobald ein Unternehmen den zugrunde liegenden Kundenkontakt bestreitet. In diesem Fall muss der Verfasser der Bewertung darlegen, dass tatsächlich ein Kontakt zum Händler bestanden hat. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist die Bewertung zu löschen.

Diese Entscheidung ist insbesondere für Autohändler von großer Bedeutung. Gerade auf mobile.de, wo Bewertungen auch ohne Kauf abgegeben werden können, kommt es häufig zu Konstellationen, in denen ein solcher Nachweis nicht möglich ist.

Ergänzend dazu hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 31.08.2022, 4 U 17/22) klargestellt, dass eine Bewertung unzulässig sein kann, wenn sie eine geschäftliche Beziehung suggeriert, die tatsächlich nie bestanden hat. Auch diese Grundsätze lassen sich direkt auf Händlerbewertungen auf mobile.de übertragen.

Warum diese Rechtsprechung auch für mobile.de gilt

Die rechtliche Einordnung richtet sich nicht nach der Plattform selbst, sondern nach ihrer Funktion. mobile.de ist rechtlich ein Anbieter, der Inhalte Dritter veröffentlicht. Damit gelten die allgemeinen Grundsätze der sogenannten Host-Provider-Haftung.

Sobald ein Händler eine mögliche Rechtsverletzung meldet, ist die Plattform verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen. Erfolgt keine ausreichende Prüfung, kann auch die Plattform selbst in die Haftung geraten. Diese Grundsätze sind durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefestigt und gelten unabhängig von der konkreten Plattform.

Das eigentliche Problem: Bewertungen werden zu spät erkannt

In der Praxis zeigt sich, dass viele Autohändler ihre Bewertungen nicht aktiv überwachen. Negative Einträge werden häufig erst bemerkt, wenn sie bereits eine spürbare Wirkung entfaltet haben. Zu diesem Zeitpunkt haben potenzielle Kunden die Bewertung bereits gelesen und ihre Entscheidung möglicherweise entsprechend beeinflusst. Das eigentliche Problem liegt daher nicht nur in der Bewertung selbst, sondern im fehlenden oder verspäteten Umgang damit.

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Bewertungen entfalten ihre Wirkung unmittelbar. Sie beeinflussen nicht nur einzelne Kaufentscheidungen, sondern auch das langfristige Vertrauen in einen Händler. Je länger eine problematische Bewertung online bleibt, desto größer ist der potenzielle wirtschaftliche Schaden. Ein frühzeitiges Eingreifen erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Löschung und verhindert, dass sich negative Eindrücke dauerhaft verfestigen.

Fazit: Händlerbewertungen auf mobile.de sind rechtlich angreifbar

Negative Bewertungen müssen nicht einfach hingenommen werden. Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Rechte von Autohändlern deutlich, insbesondere in Fällen, in denen kein nachvollziehbarer Kundenkontakt besteht oder Bewertungen auf unzutreffenden Tatsachen beruhen.

Gerade weil auf mobile.de auch Personen Bewertungen abgeben können, die überhaupt kein Fahrzeug gekauft haben, lohnt sich eine rechtliche Prüfung in vielen Fällen besonders.

Wer seine Online-Reputation aktiv schützt, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil und stärkt nachhaltig das Vertrauen potenzieller Käufer.

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