- GoWork ist eine Arbeitgeberbewertungsplattform, auf der Mitarbeiter und Ex-Mitarbeiter anonym Bewertungen abgeben können. Falsche Tatsachenbehauptungen und Bewertungen ohne tatsächliches Beschäftigungsverhältnis sind rechtlich angreifbar.
- GoWork hat seinen Sitz außerhalb Deutschlands, unterliegt aber deutschem Recht, wenn es um Bewertungen von und über deutsche Unternehmen geht.
- Die Plattform verfügt über ein internes Meldesystem. Anwaltliche Aufforderungen, die konkrete Rechtsverstöße benennen, erhöhen den Druck auf eine Prüfung und Löschung erheblich.
- Unsere Anwälte prüfen kostenlos, ob eine GoWork-Bewertung löschbar ist und welches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll ist.
GoWork: Plattform, Funktionsweise und Reichweite
GoWork ist eine Bewertungsplattform, auf der aktuelle und ehemalige Mitarbeiter ihren Arbeitgeber anonym beurteilen können. Neben klassischen Kategorien wie Unternehmenskultur, Führungsverhalten und Work-Life-Balance haben Bewerter die Möglichkeit, Freitexte zu verfassen, in denen sie konkrete Erfahrungen schildern. Diese Freitexte sind es, die in vielen Fällen rechtlich problematisch werden.
Einen kompakten Überblick über alle rechtlichen Möglichkeiten bietet unsere Hauptseite zum Thema GoWork Bewertung löschen.
GoWork ist in Deutschland weniger bekannt als Kununu, erscheint aber für viele Unternehmen in den Google-Suchergebnissen und beeinflusst dort das Bild, das sich potenzielle Bewerber von einem Arbeitgeber machen. Da die Plattform seinen Sitz in Polen hat, gehen viele Unternehmen davon aus, rechtlich nichts ausrichten zu können. Das ist ein Irrtum.
Rechtliche Grundlagen: Was GoWork-Bewerter nicht dürfen
Meinungsäußerungsfreiheit gilt auch für Arbeitnehmerbewertungen. Einschätzungen wie „die Unternehmenskultur war toxisch“ oder „Führungskräfte kommunizieren schlecht“ sind subjektive Werturteile, die grundsätzlich zulässig sind, solange sie nicht beleidigend sind oder ausschließlich dazu dienen, einen Arbeitgeber herabzusetzen.
Die Grenze verläuft dort, wo Behauptungen aufgestellt werden, die konkrete Fakten zum Inhalt haben und nachweislich falsch sind. Wer schreibt, ein Unternehmen habe Überstunden nicht vergütet, Mitarbeiter systematisch gemobbt oder gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen, macht keine Meinungsäußerung mehr. Er behauptet Tatsachen, die der Wahrheitsprüfung zugänglich sind. Sind sie falsch, begründen sie Ansprüche nach § 824 BGB, § 823 BGB und gegebenenfalls nach dem UWG, wenn Wettbewerber dahinterstecken.
Auch Bewertungen von Personen, die nie tatsächlich bei dem bewerteten Unternehmen beschäftigt waren, sind löschbar. GoWork setzt ebenso wie Kununu ein reales Beschäftigungsverhältnis voraus. Wer dieses nicht hatte, ist zur Abgabe einer Arbeitgeberbewertung auf der Plattform nicht berechtigt.
Wann ist eine GoWork-Bewertung löschbar?
Für die Frage, ob eine GoWork-Bewertung rechtlich angreifbar ist, kommt es vor allem auf den konkreten Wortlaut an. Pauschale Kritik, die als Meinung formuliert ist, ist schwerer angreifbar als Bewertungen, die bestimmte Handlungen oder Zustände des Arbeitgebers als Tatsache beschreiben.
Typische Fallgruppen, in denen eine Löschung ernsthaft in Betracht kommt: Die Bewertung enthält konkrete Vorwürfe, die sich widerlegen lassen, etwa über angeblich nicht gezahlte Gehälter, angebliche Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder behauptete Straftaten des Arbeitgebers. Die Bewertung wurde von jemandem verfasst, der nachweislich nie bei dem Unternehmen beschäftigt war. Mehrere Bewertungen mit auffällig ähnlichem Stil sind in kurzem Zeitraum erschienen, was auf koordinierte Aktionen hindeutet. Oder die Bewertung ist erkennbar nicht auf sachliche Kritik, sondern auf maximale Rufschädigung ausgerichtet.
Besonderheiten beim Vorgehen gegen GoWork
Dass GoWork seinen Sitz in Polen hat, bedeutet nicht, dass deutsches Recht nicht gilt. Der Europäische Gerichtshof und deutsche Gerichte haben in vergleichbaren Fällen klargestellt, dass Plattformen, die sich aktiv an den deutschen Markt richten und ihre Dienste an deutsche Nutzer und Unternehmen anbieten, dem deutschen Recht unterfallen. Anwaltliche Aufforderungen an GoWork können daher auf Basis des deutschen Äußerungsrechts formuliert werden.
Praktisch bedeutet das allerdings, dass GoWork als ausländischer Betreiber unter Umständen langsamer oder weniger konsistent reagiert als deutsche Plattformen. Wo Kununu über ein eingespieltes Prüfverfahren verfügt, ist bei GoWork mehr Beharrlichkeit gefragt. Anwaltliche Aufforderungen, die konkret auf die Haftung des Plattformbetreibers nach dem Digital Services Act hinweisen, haben hier eine stärkere Wirkung als allgemeine Meldungen über das interne System.
Der richtige Weg: Schritte zur Löschung
Wer eine GoWork-Bewertung anfechten möchte, sollte zunächst einen Screenshot der Bewertung mit Datum und allen sichtbaren Details anfertigen. Dieser Screenshot ist wichtig, weil GoWork Bewertungen gelegentlich ohne Ankündigung ändert oder entfernt, was ohne Dokumentation nicht nachgewiesen werden kann.
Im nächsten Schritt sollte die Bewertung rechtlich eingeordnet werden. Das bedeutet: Enthält sie Tatsachenbehauptungen oder Meinungen? Lassen sich die Behauptungen widerlegen? Hat der Bewerter erkennbar keinen Bezug zum Unternehmen? Diese Fragen entscheiden darüber, ob und wie ein rechtliches Vorgehen aussehen kann.
Anschließend kann GoWork über das interne Meldesystem kontaktiert werden. Erfolgreicher ist in aller Regel eine anwaltliche Aufforderung, die den Rechtsverstoß konkret benennt, GoWork auf seine Haftung als Plattformbetreiber hinweist und eine Frist zur Löschung setzt. Bleibt die Plattform untätig, kommen gerichtliche Maßnahmen in Betracht, bis hin zur einstweiligen Verfügung. Mehr dazu, wie dieser Prozess im Allgemeinen abläuft, erklärt der Artikel zur anwaltlichen Bewertungslöschung.
GoWork und Kununu im Vergleich
Wer als Arbeitgeber sowohl auf GoWork als auch auf Kununu negative Bewertungen hat, stellt oft fest, dass bei Kununu das rechtliche Instrumentarium direkt zugänglicher ist. Kununu ist marktführend in Deutschland, hat ein etabliertes Prüfverfahren und reagiert auf substantiierte anwaltliche Aufforderungen in der Regel verlässlicher. GoWork erfordert mehr Ausdauer, ist aber deshalb nicht unangreifbar.
In der Praxis empfiehlt es sich, beide Plattformen parallel im Blick zu behalten, da sich ein und dieselbe Person häufig auf mehreren Bewertungsportalen äußert. Wer auf GoWork eine Bewertung anficht, sollte gleichzeitig prüfen, ob dieselbe oder eine ähnliche Bewertung auf anderen Plattformen erscheint.
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